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#Ein erstes Verbot gegen Nawalnyj

Ein erstes Verbot gegen Nawalnyj

Die Moskauer Staatsanwaltschaft hat die Tätigkeit der „Stäbe“ genannten Vertretungen des inhaftierten russischen Oppositionsführers Alexej Nawalnyj in Russland „ausgesetzt“. Über dieses faktische Betätigungsverbot informierten die Bürgerrechtsanwälte von „Team 29“, die insgesamt drei Strukturen Nawalnyjs in einem Verfahren vor einem Moskauer Gericht vertreten. Darin strebt die Moskauer Staatsanwaltschaft die Einstufung der Organisationen des Politikers als „extremistisch“ an. Die Entscheidung darüber gilt als programmiert; Mitarbeitern und Spendern, welche die Organisationen finanzieren, drohen damit voraussichtlich mehrjährige Haftstrafen.

Friedrich Schmidt

Das Verfahren, das am Montag begann, findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Materialien der Anklage sind als „geheim“ eingestuft worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte April geäußert, Nawalnyjs Organisationen seien „unter dem Deckmantel liberaler Losungen“ damit befasst, „die Bedingungen für die Destabilisierung der sozialen und gesellschaftlich-politischen Situation“ zu schaffen und wollten „die Grundlagen der Verfassungsordnung ändern, auch unter Benutzung des Szenarios einer ‚Farbrevolution‘“. So werden im Kreml-Sprachgebrauch westlich orchestrierte Umstürze genannt.

Schon als „ausländische Agenten“ verfolgt

Frühere Strafverfahren um Nawalnyjs Strukturen, die teils schon als „ausländische Agenten“ verfolgt werden, haben zwar führende Mitstreiter des Politikers ins Ausland getrieben, aber bisher nicht zu Anklagen geführt. Nach der Einstufung als „extremistisch“ drohen dagegen Hunderte Strafverfahren. Die Aussetzung der Tätigkeit der „Stäbe“, die vielerorts zu Zentren politischer Oppositionsaktivität geworden sind, folgt auf eine Verhaftungswelle im Umfeld neuer Proteste für Nawalnyj am vergangenen Mittwoch.

Die Stäbe sollen als „Bewegung“ gelten, weshalb die Staatsanwaltschaft selbst zuständig sein soll. Das Gericht soll dagegen für „nicht kommerzielle Organisationen“ zuständig sein, das heißt konkret für Nawalnyjs „Stiftung zum Kampf gegen Korruption“ (FBK) und seine „Stiftung des Bürgerrechtsschutzes“. Letztere hatte der Politiker im vergangenen Jahr als Ersatzstruktur gegründet, nachdem er den FBK aufgrund hoher Schadenersatzzahlungen formal auslöste und nur „als Marke“ bewahrte.

Über die Aussetzung der Tätigkeit dieser beiden Organisationen im Rahmen des Extremismusverfahrens entschied das Gericht am Montag zunächst nicht. Zur Begründung des faktischen Verbots der Stäbe hieß es in einem offiziellen Dokument, das „Team 29“ veröffentlichte, die „Bewegung“ verbreite auf ihren Websites „extremistische Materialien, Aufrufe zur Durchführung extremistischer Betätigung, Massenunruhen, Teilnahme an von den bevollmächtigen Stellen nicht erlaubten öffentlichen Veranstaltungen usw.“

Die extremistische Tätigkeit, hieß es weiter, umfasse „einen Verstoß gegen die Rechte und Freiheiten von Bürgern und Mensch“, schädige „Persönlichkeit und Gesundheit von Bürgern“ sowie die Umwelt, die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Am Donnerstag ist der nächste Gerichtstermin, bis dahin haben die Anwälte erstmals Gelegenheit, die „geheimen“ Materialien zu studieren; laut den Juristen wiegen sie mehr als zehn Kilogramm.

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