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#Der „Cum-Cum“-Skandal zieht Kreise bis nach Frankreich

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Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hat am Dienstag bei fünf Banken in Paris und dem westlich an die Hauptstadt angrenzenden Geschäftsviertel La Défense Hausdurchsuchungen durchgeführt. Nach Angaben der Behörde erfolgten sie im Rahmen von Vorermittlungen, die im Dezember 2021 wegen des Vorwurfs der Geldwäsche und des schweren Steuerbetrugs im Zusammenhang mit dem sogenannten „Cum-Cum“-Betrug eingeleitet wurden.

Nach Angaben der französischen Zeitung „Le Monde“ handelt es sich bei den betroffenen Banken um die BNP Paribas, deren Tochtergesellschaft Exane, die HSBC, die Société Générale sowie Natixis, die Investmentbank der französischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Einzig die Société Générale bestätigte die Razzia auf Anfrage, allerdings ohne weitere Angabe von Details.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, gehen einige der Ermittlungen auf eine Strafanzeige oder eine Pflichtanzeige der Steuerbehörden zurück. Die laufenden Operationen hätten mehrere Monate Vorbereitung erfordert.

Daran beteiligt sind demnach neben 16 Richtern der französischen Staatsanwaltschaft und mehr als 150 Ermittlern der Abteilung für gerichtliche Ermittlungen des französischen Finanzministeriums sechs deutsche Staatsanwälte aus Köln, die im Rahmen der europäischen justiziellen Zusammenarbeit tätig sind. Die Staatsanwaltschaft Köln wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern.

Gängige Praxis

Der „Cum-Cum“-Handel unterscheidet sich von den Aktienkreisgeschäften („Cum-ex“), die in Deutschland schon höchstrichterlich durch den Bundesfinanzhof und den Bundesgerichtshof für illegal erklärt wurden. Die Steuerersparnis steht indes auch bei „Cum-Cum“-Geschäften im Mittelpunkt.

Im aktuellen Fall übertrug ein ausländischer Aktionär eines in Frankreich börsennotierten Unternehmens die von ihm gehaltenen Wertpapiere um den Dividendenstichtag vorübergehend an ein französisches Institut, um die Zahlung der Quellensteuer zu umgehen. In Deutschland hatte die schwarz-rote Bundesregierung die Geschäfte rückwirkend zum 1. Januar 2016 eingeschränkt. Nach Schätzung des Mannheimer Finanzwissenschaftlers Christoph Spengel soll sich der Steuerschaden in Deutschland auf bis zu 30 Milliarden Euro belaufen.

Dass die Praxis unter vielen Finanzinstituten gängig war, zeigen die Ergebnisse mehrere Umfragen der Finanzaufsicht Bafin und der Bundesbank im Jahr 2017. Demnach beteiligten sich 85 Geldhäuser an „Cum-Cum“-Geschäften. Während die steuerliche Aufarbeitung durch diverse Urteile der Finanzgerichte voranschreitet, gibt es bisher nur eine Anklage gegen ehemalige Vorstände und Mitarbeiter der einstigen Depfa Bank.

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