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#Gaspreise steigen: Kommt die Gassperre im Winter?

„Gaspreise steigen: Kommt die Gassperre im Winter?“

Es wird wohl einer der schwierigsten Winter seit Jahrzehnten: Die Gasversorgung in Deutschland steht auf wackeligen Füßen. Die Preise für Gas und Strom drohen komplett aus dem Ruder zu laufen – trotz Preisgarantie. Jetzt will die Politik dich vor Strom- und Gassperren schützen.

Ein Gas-Herd mit einer Gasflamme
Ein Gas-Herd mit einer GasflammeBildquelle: Pixabay / moerschy

Im Gespräch mit der Bild am Sonntag skizziert Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke ein Bild, das keinem schmecken dürfte, der mit Gas kocht oder gar heizt. „Es kann passieren, dass die Bundesnetzagentur im absoluten Krisenfall Energieunternehmen erlaubt, gestiegene Preise trotz Preisgarantie an die Verbraucher weiterzugeben.“ Dieses Vorgehen ist gesetzlich abgesichert und seit der Aktivierung der Stufe zwei des Notfallplans Gas vor einigen Tagen real. Für dich bedeutet das, dass dein Gasanbieter sich nicht mehr an den Vertrag mit dir halten muss und die Gaspreise auf ein Niveau anheben darf, die dem Großhandelspreis entspricht. Der ist seit Wochen enorm hoch.

„Wir müssen einerseits sicherstellen, dass die Versorger die Energieversorgung im Land aufrechterhalten können. Und andererseits darf niemandem in solch einer Krisensituation der Strom oder das Gas abgestellt werden, weil er mit der Rechnung in Verzug ist“, sagt Lemke im Gespräch mit der BamS. Denn so viel ist klar: Die dann aufgerufenen Kosten werden viele Haushalte nicht ohne Weiteres oder gar nicht aufbringen können. Die Folgen wären Zahlungsverzug und im schlimmsten Fall eine Gassperre.

Moratorium für Strom- und Gassperren gefordert

Doch so weit will es Lemke nicht kommen lassen: „Wir brauchen dann für die Verbraucher ein Moratorium für Strom- und Gassperren. Und im Krisenfall müssten wir auch über ein weiteres Hilfspaket entscheiden“, so die Ministerin.

Der Schutz der Verbraucher ist die Hauptaufgabe der Ministerin. Sie sagt aber auch: „Wir müssen uns auf schwierige Zeiten im Winter einstellen, in denen Verbraucher einen besonderen Schutz benötigen.“ So habe man bereits festgelegt, dass Energieunternehmen ihre Kunden drei Monate im Voraus darüber informieren müssen, falls sie Energielieferungen einstellen wollen. „So verhindern wir, dass es zu einer Situation wie im letzten Winter kommt, als Billigstromanbieter reihenweise einfach die Lieferungen eingestellt haben.“ Bei einer Insolvenz eines Anbieters hilft das aber auch nicht weiter.



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  • Stromzähler: Alex Yeung / Schutterstock
  • Ein Gas-Herd mit einer Gasflamme: Pixabay / moerschy

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