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#Die IS-Frau und die Journalisten

Die IS-Frau und die Journalisten

Dass Journalisten in Strafprozessen eine Rolle spielen, kommt immer mal wieder vor. Manchmal, weil sie über einen vorangegangenen Prozess berichtet haben, manchmal, weil die Ermittler bei ihnen wichtige Informationen vermuten. Im Unterschied zu anderen Zeugen, abgesehen von Partnern und engen Angehörigen, haben sie aber ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen nichts sagen – das ist Teil des Schutzes der freien Presse. Im Prozess gegen Kim A. am Oberlandesgericht Frankfurt hat die Rolle von Journalisten aber ein Level, das ungewöhnlich ist.

Es ist der vierte Verhandlungstag, als der Vorsitzende Richter die Leinwand herunterfahren lässt und einen Beitrag von Spiegel TV startet. Kim A. ist darin optisch kaum zu erkennen, weil sie einen Niqab trägt, aber ihre Stimme ist klar und deutlich. Sie wird vorgestellt als deutsche IS-Aussteigerin, die aus dem Gebiet des Islamischen Staates zu syrischen Rebellen nördlich von Aleppo flüchtete, weil sie von der Grausamkeit und Heuchelei der Terrororganisation schockiert war. „Nach wie vor habe ich meine Religion“, sagt A., „und das ist auch alles okay für mich. Aber vieles war falsch, was man da gemacht hat. Nur um irgendwo mit dem Niqab rumlaufen zu können, muss man sich nicht einem Pseudo-Kalifen anschließen.“

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Sagt Kim A. die ganze Wahrheit?

Der Beitrag steht nicht nur für sich, er ist auch Werbung für ein Buch, das A. zusammen mit dem Spiegel-Journalisten geschrieben hat, der darin ebenfalls auftritt. „Mein Leben im Kalifat“ ist eine der Grundlagen für den Prozess, der A. derzeit gemacht wird. In dem Beitrag sagt der Reporter, A. habe das Leben beim IS mitgemacht aus Angst, dass ihr etwas passieren würde, wenn sie sich widersetzte.

Ob das die ganze Wahrheit ist, versucht das Gericht herauszufinden, seit der Prozess vergangene Woche begonnen hat. Immer wieder stellen die Richter unangenehme Nachfragen und dringen auf Erklärungen, wenn A.s ausführliche Erzählungen – auch das ist eine Besonderheit der Verhandlung – ausgerechnet an den Stellen dünner werden, die aus Sicht des Senates entscheidend sind und zu denen die Akten eine andere Sicht bieten. Die große Frage ist: Rutschte Kim A. in etwas hinein, weil sie einsam, naiv und auf der Suche nach Gemeinschaft war? Wollte sie all das im Grunde überhaupt nicht? Oder war sie eine bewusstere Anhängerin und sogar Treiberin ihres später zum IS-Kämpfer ausgebildeten Mannes?

Stille Mitleserin oder glühende Verfechterin

Am Dienstag etwa geht es um die Frage, ob A. beim IS ein Kind bekommen wollte. „Nein“, sagt sie entschieden. Doch im Buch ist die Rede davon, dass sie Hormontabletten genommen habe, um schwanger zu werden. Eine ganze Weile befragen die Verfahrensbeteiligten sie zu einer Anzeige gegen eine andere Deutsche bei einem IS-Gericht, die in der Anklageschrift erwähnt ist. A. soll gemeldet haben, dass die Frau sich in ihrem Blog IS-kritisch äußere, was laut Generalstaatsanwaltschaft schwerwiegende Folgen für die Frau hätte haben können. Doch A. sagt, der Vorwurf sei erfunden. Wenig überzeugend findet das Gericht auch A.s Aussage, sie sei in diversen Chat-Gruppen, in denen es auch um das Anwerben neuer Frauen ging, mehr stille Mitleserin als glühende Verfechterin gewesen. Das sei unplausibel, sagt einer der Richter, wo doch die digitale Welt für sie in ihrem eingesperrten Dasein als IS-Frau im Grunde der Schwerpunkt des sozialen Lebens gewesen sei.

Immer wieder korrigiert A. Dinge, die in dem Buch stehen. Im Irak zum Beispiel sei sie nie gewesen, sie habe auch nicht auf eine Mediabox geschossen. Schon an vorangegangenen Prozesstagen, als es um zwei Kalaschnikows und ihr Leben in den Häusern von Vertriebenen oder Getöteten ging – das sie grundsätzlich einräumte, aber auch an diesen Stellen im Vergleich zur Anklageschrift relativierte – hatte sie davon gesprochen, sie habe die Journalisten mit „Stories“ füttern wollen, um interessant zu bleiben. Manches sei wohl falsch verstanden worden.

Am Dienstag gibt sie zu, einige Punkte ausgeschmückt oder gar gelogen zu haben. Jedenfalls gegenüber einem Reporter der Bild-Zeitung, der ihr maßgeblich bei der Flucht aus dem IS-Gebiet geholfen haben soll. Einerseits sei sie sauer gewesen, sagt A., weil er die Gespräche heimlich aufgezeichnet und Exposés an Verlage geschickt habe. Andererseits habe sie einfach nur weg gewollt, egal wie, und ihn bei der Stange halten wollen. 15 000 Euro, erzählt sie, seien ihr schließlich als Preis für die Flucht mit einem syrischen Kontaktmann und Schleppern genannt worden. Zuvor seien ihre Versuche, mit Hilfe des bekannten Strafverteidigers Ali Aydin nach Deutschland zurückgeholt zu werden, gescheitert. Obwohl ihr die Flucht im August 2016 tatsächlich gelang, dauerte es noch bis zum Herbst 2020, bis Kim A. nach Deutschland flog. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

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