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# XRP-Urteil: SEC deutet Einspruch im Verfahren gegen Ripple Labs an

Die US-Börsenaufsicht SEC hat angedeutet, dass sie gegen das jüngst ergangene Urteil in ihrem Verfahren gegen Ripple Labs Berufung einlegen könnte. Die zuständige Richterin hatte entschieden, dass XRP (XRP) beim Verkauf an Privatanleger nicht als Wertpapier eingestuft wird.

Die SEC argumentiert, dass das Urteil gegen „fundamentale Grundsätze des Wertpapierrechts“ wie den Howey-Test verstößt, der festlegt, was unter die Kategorie der Investitionsverträge fällt und somit ein Wertpapier konstituiert.

Die entsprechenden Äußerungen der SEC zum Verfahren gegen Ripple Labs wurden in einer separaten Klage gegen Terraform Labs und dessen Gründer Do Kwon wegen angeblicher „Orchestrierung eines Multi-Milliarden-Dollar-Betrugs mit Kryptowährungen“ abgegeben.

In einer Antwort der SEC vom 21. Juli auf einen Ablehnungsantrag von Terraform Labs – in der sich die Beklagten auf das potenziell richtungsweisende Ripple-Urteil bezogen – hob die SEC eine Reihe von Punkten hervor, die sie als Gegenargumente gegen die jüngste Entscheidung des Gerichts hinsichtlich XRP vorbringen will.

„Im Gegensatz zu den Behauptungen der Beklagten unterstützt ein Großteil des Ripple-Urteils die Sichtweise der SEC in diesem Fall und weist die von den Beklagten vorgebrachten Argumente zurück. In Bezug auf die Verkäufe in dieser Klage weist die SEC jedoch respektvoll darauf hin, dass Ripple im Widerspruch zu Howey steht und unbegründete Anforderungen hinzufügt“, wie die SEC erklärt und fügt hinzu:

„Bei allem Respekt, aber diese Aspekte im Ripple-Verfahren wurden falsch entschieden, und dieses Gericht sollte ihnen deshalb nicht folgen. Die Mitarbeiter der SEC prüfen derzeit die verschiedenen Möglichkeiten für den weiteren Verfahrensweg und tendieren dazu, der SEC einen Einspruch zu empfehlen.“

Die neuen Aussagen der SEC kommen nur wenige Tage, nachdem der Vorsitzende der Behörde, Gary Gensler, seine Enttäuschung darüber geäußert hat, dass das Gericht XRP nicht als Wertpapier ansieht, wenn es an Kleinanleger verkauft wird.

„Wir freuen uns, dass das Gericht […] festgestellt hat, dass eine Kryptowährung für institutionelle Anleger als Wertpapier einzustufen ist […] Wir sind allerdings enttäuscht über den anderen Aspekt bezüglich der Kleinanleger. Wir schauen uns das noch an und ziehen womöglich Einspruch in Betracht“, wie Gensler in einem Interview mit Yahoo Finance am 17. Juli dahingehend ausführte.

Am selben Tag trat Gensler auch im National Press Club auf, um einen Vortrag über Künstliche Intelligenz zu halten, und wurde gefragt, ob die Gerichtsurteile einen dringenden Bedarf für eine klare Regulierung der Kryptobranche darstellen.

Gensler gab darauf jedoch keine konkrete Antwort.

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