#Digitale Wende statt Digitalisierung
„Digitale Wende statt Digitalisierung“
Es verdeutlicht den Stand der öffentlichen Debatte über universitäre Lehre, dass zuletzt immer häufiger eine Frage gestellt wurde, auf die eine einfache Antwort schwerfällt: Was ist eigentlich „digitale Lehre“? In der jüngsten Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 26. März („Digitale Lehre aufwerten“) wird trocken festgestellt, dass in keiner Lehrverpflichtungsverordnung eines Bundeslandes eine begriffliche Klärung zu finden ist. Definitionsversuche fallen nicht zuletzt deshalb schwer, weil für die Universität gilt, was Armin Nassehi und viele andere für die Gesellschaft insgesamt diagnostiziert haben: Das Digitale hat Anteil an der Funktionslogik der modernen, ausdifferenzierten Gesellschaft, bevor Digitalisierung als Gebot der Stunde ausgerufen worden ist.
Eng ist die geläufige und traditionelle Präsenzlehre mit digitalen Anteilen und Elementen verbunden. Das gilt für das Bereitstellen, die Lektüre und Bearbeitung von Texten ebenso wie für die Literaturrecherche, Textproduktion und Kommunikation. Selbst eingefleischte Konservative unter den Lehrenden nutzen gerne digitale Datenbanken als Alternative zu Zettelkästen, Plattformen zum Hochladen von Dateien als Alternative zum Seminarordner und E-Mail-Kommunikation als Alternative zum Briefwechsel mit Studierenden. Lehre ist ohne elektronische Medien nicht mehr denkbar, und schon seit vielen Jahren (auch) nicht mehr ohne digitalisierte Formate. Insofern mangelt es den Definitionsversuchen, welche die digitale Lehre als Sonderfall der traditionellen Lehre zu bestimmen bemüht sind, an Überzeugungskraft und definitorischer Schärfe.
Die entscheidende Frage, die sich für die Zukunft stellt, ist nicht, ob digital gelehrt werden soll, sondern mit welchen digitalen Tools, auf welche Weise und von welchen Stellen das wie unterstützt wird.
Die jüngsten Definitionsbemühungen erklären sich nicht zuletzt dadurch, dass in einigen Länderverordnungen zur Lehrverpflichtung eine aus der Zeit gefallene Formulierung zu finden ist, derzufolge (nicht weiter definierte) multimediale, digitale oder virtuelle Lehrangebote nur auf einen Teil der Lehrverpflichtung angerechnet werden können. Der Deutsche Hochschulverband wendet sich gegen solche Festschreibungen und fordert, dass digitale Lehrformate stets in Abhängigkeit von dem damit verbundenen Lehraufwand angerechnet werden sollten. So schwierig sich konkrete Definitionsversuche gestalten, so förderlich für die universitäre Debatte ist der Austausch über Lehrformate, den damit verbundenen Aufwand und angemessene Formen der Anrechnung und Würdigung.
Um besser nachvollziehen zu können, wie es zu diesem Stand der Debatte gekommen ist, lohnt ein Blick zurück.
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