#Donald Trump in Georgia angeklagt: Kein normaler Angeklagter
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Natürlich muss es der Anspruch der amerikanischen Justiz sein, Donald Trump als „ganz normalen Angeklagten“ zu behandeln. Genauso natürlich stößt dieser Vorsatz an Grenzen. Der Mann, der jetzt zum zweiten Mal wegen der versuchten Manipulation der Wahlergebnisse angeklagt wurde, ist erstens ein ehemaliger Präsident der Vereinigten Staaten, zweitens der gegenwärtig aussichtsreichste Anwärter für die republikanische Präsidentschaftskandidatur im kommenden Jahr – und drittens seit acht Jahren der Fixstern in der amerikanischen Politik: Niemandem schlägt aus der Bevölkerung zugleich so viel Begeisterung und so viel Hass entgegen; niemand hat die Republikanische Partei stärker verändert; niemand dient mehr demokratischen Politikern als Personifizierung aller Übel.
Auch Fani Willis, die Bezirksstaatsanwältin in Georgia, ist eine Demokratin – so ist das in einem Land, in dem auch Staatsanwälte (oft nach teuren und verbissen ausgetragenen Kampagnen) direkt vom Volk gewählt werden. Das macht es Trump leicht, sie zu attackieren und letztlich doch als Marionette von Joe Biden zu schmähen. Dabei geht diesmal eben nicht „Bidens“ Bundesstaatsanwaltschaft gegen Trump vor, sondern die eines Bundesstaates, in die der Präsident nicht hineinregieren könnte. (Dass ein anständiger Präsident auch „seinem“ Generalstaatsanwalt nicht in die Parade fährt, zeigt die jüngste Ernennung eines Sonderstaatsanwalts im Fall des Präsidentensohnes Hunter Biden.)
Fani Willis, die Bezirksstaatsanwältin im Fulton County in Georgia, teilte am späten Montagabend mit, dass die Grand Jury Trump und 18 weitere Personen angeklagt hatte.
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Bild: Reuters
Dass Willis den Prozess anstrebte, obwohl Trump schon wegen der im Kern gleichen Vorwürfe vor einem Bundesgericht in Washington der Prozess gemacht wird, ist aber kein Anzeichen für eine „Hexenjagd“. Eher schon ist es erklärungsbedürftig, dass andere Staaten wie Arizona, Michigan oder Pennsylvania nicht juristisch gegen die mutmaßliche Verletzung ihrer Gesetze und die Entrechtung ihrer Wähler vorgehen.
Die Suche nach Geschworenen wird kompliziert
Nicht nur die Begleitmusik ist zwangsläufig schriller in diesem Fall, wofür vor allem Trump mit seinen infamen Vorwürfen gegen die Strafverfolger sorgt. Die Suche nach jeweils zwölf unvoreingenommen Geschworenen für alle vier Trump-Prozesse wird eine komplizierte Angelegenheit. Die Vorwürfe sind präzedenzlos, so dass sich Jurys und Richter kaum an früheren Urteilen orientieren können – und die Verteidiger des ersten jemals angeklagten früheren Präsidenten Amerikas die These aufstellen, dass er für Handlungen während seiner Amtszeit strafrechtlich gar nicht belangt werden dürfe.
Von allen vier Strafverfahren könnte das nun eröffnete am längsten dauern; die Zahl der 19 Angeklagten spricht dafür. Eine Verurteilung oder ein Freispruch vor der Präsidentenwahl im November 2024 dürfte unrealistisch sein. Anders als in den beiden Bundesverfahren wegen Wahlbetrugs und wegen der Unterschlagung geheimer Staatsdokumente könnte Trump im Falle seiner Wiederwahl aber nicht einfach anweisen, die Anklagen in Georgia sowie in New York (es geht um die Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin im Wahlkampf 2016) fallenzulassen. Auch könnte er sich als (möglicher) Verurteilter nach dem Gesetz eines Bundesstaats nicht selbst begnadigen.
Plausibel wäre aber eine Klage gegen die beiden Bundesstaaten mit der Begründung, dass die Verfahren den gewählten Präsidenten an der Ausübung seiner Amtspflichten hinderten. Immerhin könnte er in jenem Fall darauf verweisen, dass die Wähler ihn trotz aller Vorwürfe gewählt hätten. Donald Trump ist eben kein ganz normaler Angeklagter.
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