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#Höhere Preise für kleine Lieferungen

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Höhere Preise für kleine Lieferungen

Wer Waren außerhalb der Europäischen Union bestellt, könnte ab sofort bei der Lieferung überrascht werden. Seit diesem Donnerstag wird auch für Bestellungen mit einem Warenwert unter 22 Euro Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wie die Mehrwertsteuer liegt sie bei 7 oder 19 Prozent. Bisher durften solche Pakete steuerfrei in die EU versandt werden, rund 150 Millionen waren es jährlich laut Europäischer Kommission. Von der Änderung sind neben Konsumenten und Händlern auch Betreiber von Online-Verkaufsplattformen sowie die Transportdienstleister betroffen. Sofern die Einfuhrumsatzsteuer nicht schon vom Verkäufer auf den Preis draufgerechnet wird, übernehmen meist die Zusteller die Anmeldung beim Zoll.

Die Deutsche Post beispielsweise erhebt dafür eine Servicepauschale von 6 Euro. Kunden zahlen diese dann zusammen mit der Steuer an der Haustür beim Paketboten oder in der Filiale. Bei einer Sendung mit einem Wert von 10 Euro ergibt sich dann ein Betrag von 17,90 Euro – die Steuer ist dabei gar nicht die wesentliche Mehrbelastung. Händlern soll es jedoch mit einem Portal erleichtert werden, die Steuer für ihre Kunden zu zahlen, was wiederum den Online-Einkauf transparenter machen soll. Dass Verbraucher nachträglich Steuern und Servicegebühren zahlen, soll damit zur Ausnahme werden. Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass Kunden die Ware auch selbst beim Zollamt abholen können, um die Pauschale des Paketdienstes zu umgehen.

Noch gibt es keine verlässlichen Schätzungen, wie hoch die zusätzlichen Steuereinnahmen sein werden. Wie stark Verbraucher jetzt bei Waren bis 22 Euro auf Bestellungen innerhalb EU oder auf den Einkauf im Laden ausweichen, bleibt ebenfalls abzuwarten. Eine Freigrenze wird es weiterhin geben, wenn auch eine viel niedrigere, da Steuerbeträge unter einem Euro nicht eingezogen werden. Beträgt der Steuersatz 19 Prozent, wird die Steuer somit erst ab einem Betrag von 5,24 Euro fällig. Zollgebühren fallen weiterhin erst ab einem Warenwert von 150 Euro an. Auch die Verbrauchssteuern, die bei der Einfuhr für Waren wie Alkohol, Tabak und Kaffee erhoben werden, ändern sich nicht.

Alle Einfuhren künftig angemeldet

Mit der Neuregelung soll sich die Ausgangslage für Händler in der EU verbessern, die auch bisher schon auf alle Waren Einfuhrumsatzsteuer zahlen mussten. Die zusätzlichen Einnahmen, die sich mit der Ausweitung der Steuer ergeben, kommen jeweils dem EU-Land zugute, in das die Ware eingeführt wird. Neu ist, dass für Händler aus Nicht-EU-Staaten eine Schwelle von 10.000 Euro Warenwert für die gesamte EU gilt statt unterschiedlicher Schwellen für jedes Mitgliedsland. Außerdem reicht ab sofort der Kontakt zu einem Finanzamt – die Steuer wird im Nachhinein auf die EU-Staaten verteilt, in denen der Händler Waren verkauft hat.

Beim Zoll sieht man die Neuregelungen positiv. Die bisherige Freigrenze seien massenhaft für Steuerbetrug genutzt worden, indem Händler den Wert von Waren viel zu niedrig angaben. Bisher hatten die Mitarbeiter des Zolls bei Sendungen, deren Wert mit weniger als 22 Euro ausgewiesen war, nur stichprobenartig kontrollieren können. „Jetzt haben wir entsprechende Daten zu diesen Sendungen, da zukünftig alle Einfuhren angemeldet werden müssen“, sagt André Lenz, Sprecher der Generalzolldirektion. Vorübergehend seien in bestimmten Fällen noch Sammelanmeldungen möglich. „Die zusätzlichen elektronischen Daten vereinfachen risikoorientierte Kontrollen“, sagt Lenz.

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