#Ein Warnsignal für die Finanzbranche
„Ein Warnsignal für die Finanzbranche“
Wie ist das Urteil ausgefallen?
Das Landgericht Bonn hat den früheren Generalbevollmächtigten der Privatbank M.M. Warburg wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass S. als rechte Hand der obersten Führungsebene von Warburg von 2006 an mit anderen Bankmitarbeitern Aktiengeschäfte veranlasste hatte, in denen eine nur einmal angefallene Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde. Angesichts der Länge des Verfahrens gelten aber zwei Monate der Strafe als schon vollstreckt, erklärte eine Justizsprecherin.
Die Staatsanwaltschaft hatte lange gegen S. und weitere Warburg-Mitarbeiter ermittelt. Der Prozess begann im November 2020 und dauerte 29 Verhandlungstage. Ursprünglich brachte die Staatsanwaltschaft Köln 13 Fälle zur Anklage, auf Antrag der Strafverfolger wurden jedoch acht Fälle eingestellt. Dennoch ist eine Aussetzung der Haftstrafe auf Bewährung nicht möglich. Zudem muss der mittlerweile 77 Jahre Jahre alte S. 100.000 Euro aus seinem Vermögen an die Staatskasse zahlen. Die Strafkammer ordnete die Einziehung dieser Summe aus seinen Taterträgen aus der Steuerhinterziehung an. Dabei nahmen die Richter die von M.M. Warburg gezahlten Boni im Zeitraum von 2006 bis 2013 als Grundlage, berücksichtigen allerdings auch, dass S. als Generalbevollmächtigter verschiedene Schwerpunkte der Bank betreute.
Warum hat das Strafgericht diesmal eine mehrjährige Haftstrafe verhängt?
Im ersten „Cum-Ex“-Urteil hatte die gleiche Strafkammer im Frühjahr 2020 noch Bewährungsstrafen gegen zwei britische Börsenhändler verhängt. Diese waren allerdings geständig und trugen zudem mit ihren Ausführungen zu weiteren Aufklärung der komplexen Aktienkreisgeschäfte bei.
In dem aktuellen Prozess lagen dem Strafgericht zwei grundsätzlich unterschiedliche Schlussanträge vor: Die Staatsanwaltschaft forderte mit zehn Jahren Freiheitsstrafe das Höchstmaß. Dagegen forderte die Verteidigung einen Freispruch für S. Am Nachmittag machte der Vorsitzende Richter Roland Zickler deutlich, dass er auch im Interesse des Angeklagten äußerst zeitnah eine Entscheidung verkünden wolle. Mit fünf Jahren und sechs Monaten orientierte sich das Gericht scheinbar in der Mitte beider Positionen. Jedoch handelt es sich für einen bisher unbescholtenen Bürger um eine lange Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Dabei mussten die Richter im Zusammenhang mit der Strafzumessung bestimmte Aspekte berücksichtigen, die für oder gegen S. sprachen. Auf Nachfrage teilte das Gericht mit, dass sein Alter, die fehlenden Vorstrafen und das große Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an seinem Fall zugunsten von S. gewertet wurden. Keine Rolle soll demnach die Konstitution des ehemaligen Bankmanagers gespielt haben, der nach F.A.Z.-Informationen gesundheitlich schwer angeschlagen ist.
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