#Ermittlungen gegen Polizisten nach rassistischem Angriff im Erzgebirge
„Ermittlungen gegen Polizisten nach rassistischem Angriff im Erzgebirge“
Nach einem rassistischen Angriff auf einen 20-Jährigen in Bad Schlema (Erzgebirgskreis) wird auch gegen einen Polizisten ermittelt. Der 39-Jährige soll an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein, wie die Polizeidirektion Zwickau, wo der Mann arbeitet, am Dienstag mitteilte. Gegen ihn sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. „In den Reihen der Polizei Sachsen haben Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nichts zu suchen“, betonte Polizeipräsident Lutz Rodig.
Nach früheren Angaben der Polizeidirektion Chemnitz hatten am Samstagabend acht Männer im Alter zwischen 37 und 49 Jahren den jungen Somalier in einem Linienbus zunächst „ausländerfeindlich“ beleidigt. Dann hätten mindestens zwei von ihnen den Mann zu Boden gestoßen und auf ihn eingetreten. Dabei wurde er leicht verletzt. Der Busfahrer hatte die Polizei alarmiert. Es wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Der offensichtlich beteiligte Polizist sei an dem Abend privat unterwegs gewesen, hieß es nun von Seiten der Polizei in Zwickau. Auf Videoaufnahmen aus dem Bus sei „ein aktiver Beitrag des Beamten an der gefährlichen Körperverletzung nicht ersichtlich“, teilte die Polizei mit. „Zu sehen ist aber auch, dass der Polizeibeamte den körperlichen Angriff nicht unterbunden hat und dem 20-Jährigen, der leicht verletzt wurde, auch nicht zu Hilfe kam.“ Es müsse geprüft werden, ob sich der Beamte strafbar gemacht hat.
Der Fraktionschef der Linken im Landtag, Rico Gebhardt, zeigte sich auf Twitter empört. Ein Polizist der zuschaue, wenn ein Mensch angegriffen wird, habe in der sächsischen Polizei „echt keinen Platz“, schrieb er. Clara Bünger, Linken-Bundestagskandidatin für den Wahlkreis, in dem sich der Angriff ereignete, forderte eine restlose Aufklärung des Sachverhaltes. „In der Vergangenheit haben wir leider häufig erlebt, dass derartige Fälle nicht ausermittelt wurden, mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.“ Es bestehe der Verdacht der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzungen.
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