#Fahrgastrechte: Deutsche Bahn plant Änderung
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„Fahrgastrechte: Deutsche Bahn plant Änderung“
Denn wer regelmäßig mit der Deutschen Bahn fährt, der kennt auch das Thema Verspätung oder gar Zugausfall. In diesen Fällen bekommst du als Entschädigung einen Teil deines Fahrpreises zurück. Bisher hieß das aber: Ein Papierformular ausdrucken oder beim Zugbegleiter abholen, es ausfüllen und per Post verschicken. Alternativ konntest du dich auch in die Schlange am Reisezentrum stellen.
Künftig wird sich das ändern. Denn die Bahn will die Erstattung von Fahrpreisen künftig auch online ermöglichen. Wenn also ein voll besetzter ICE mit 800 Passagieren eine deutliche Verspätung hat und jeder seine Fahrgastrechte geltend macht, kann das künftig online geschehen. Und so 800 Briefumschläge samt Formular einsparen.
Bahn will digitale Erstattungsmöglichkeiten bieten
Auch die Bearbeitung des Antrages auf Erstattung dürfte deutlich schneller gehen, wenn du deine fraglichen Daten selbst ins System eingibst. Schließlich muss der Mitarbeiter der Bahn, der die Zahlung freigibt, nicht mehr das Formular abtippen oder prüfen, ob die Texterkennung alles richtig erkannt hat, sondern kann sich direkt um die Prüfung des Vorgangs kümmern.
Wie genau der Prozess für die Online-Erstattung aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte der für den Personenverkehr zuständige Vorstand Berthold Huber lediglich, dass man im Juni den Kunden „digitale Erstattungsmöglichkeiten“ anbieten werde. Ob das beispielsweise bei Sparpreisen mit einer Zugbindung im Fall der Fälle automatisch passiert ist unklar. Technisch möglich wäre es wohl auch, den Komfort-Checkin oder die Kontrolle des Online-Tickets durch den Zugbegleiter für eine automatische Erstattung zu nutzen. Möglich aber auch, dass die Bahn nur das bestehende Formular digitalisiert.
Fahrgastrechte selbst ändern sich nicht
Keine Änderungen soll es an den Regeln selbst geben. Das heißt, du bekommst weiterhin 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises zurück, wenn du mehr als 60 Minuten zu spät an deinem Ziel ankommst. Sind es mehr als 120 Minuten, so gibt es die Hälfte zurück. Wenn dein Zug nur verspätet abgefahren, aber innerhalb der Stundenfrist angekommen ist, gibt es keine Erstattung. Diese Regeln gelten nur im nationalen Fernverkehr. In Verkehrsverbünden oder bei Fahrten ins Ausland gelten andere Regeln.
Ab 2022 ändert sich noch etwas bei der Bahn: Es wird keine Tickets mehr beim Zugbegleiter geben.
Bildquellen
- Ist der Zug zu spät, gibt’s Geld zurück – bald auch digital: Deutsche Bahn
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