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Im November gelten in Deutschland nach einem ruhigen Sommer wieder manche Corona-Regelungen. Die Entscheidung über die Maßnahmen können die Bundesländer treffen.

Zum Sommer hin wurden die Corona-Regeln in Deutschland nach und nach gelockert. Mitunter konnte man in den letzten Wochen fast vergessen, dass die Corona-Pandemie noch nicht ausgestanden ist. Zum Herbst befürchten manche Virologinnen und Virologen und auch viele Bürgerinnen und Bürger nun eine neuerliche Corona-Welle, wie es sie in den letzten beiden Jahren gegeben hat. Das gilt auch für Politikerinnen und Politiker, weswegen es seit 1. Oktober neue Corona-Maßnahmen gibt.

Neue Corona-Regelungen im November 2022

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich auf neue alte Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst geeinigt. Die wohl wichtigste Maßnahme stellt die wiederkehrende Maskenpflicht dar. Die Maske wird in einigen Innenräumen wieder eingeführt werden, in denen sie derzeit nicht getragen werden muss. Auch im Fernverkehr ist die Maske verpflichtend zu tragen. Das ist aber nicht alles: „Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum“, sagte Lauterbach. Mittlerweile wurden die Schutzmaßnahmen von Bundestag und Bundesrat abgenickt. Die wichtigsten Corona-Regelungen seit dem 1. Oktober im Überblick:

  • Maskenpflicht im Fernverkehr: Im öffentlichen Bahn-Verkehr muss seit dem 1. Oktober bundesweit einheitlich eine Maske getragen werden. In Flugzeugen besteht hingegen keine Maskenpflicht mehr.
  • FFP2-Maskenpflicht: In einigen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegestätten kehrt eine FFP2-Maskenpflicht zurück.

Video: dpa

Corona-Maßnahmen im November: Stufen-System für Bundesländer

Neben den Regelungen, welche zum 1. Oktober 2022 in Kraft traten, können die Bundeslänger auch selbst einige Maßnahmen beschließen. Es gibt zwei Stufen, welche unterschiedliche Corona-Maßnahmen nach sich ziehen.

Stufe 1: Wenn sich das Infektionsgeschehen verändert, können die Länder dieses durch die Stufe 1 der Corona-Regelungen eindämmen. Der Gastronomie soll etwas mehr Freiraum gegeben werden als das zu Beginn der Corona-Pandemie der Fall war. Das System sieht dann folgende Maßnahmen vor.

  • Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herrscht Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Ausnahmen finden sich bei öffentlichen Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie. Dafür muss ein negativer Testnachweis erbracht werden.
  • An Schulen können Maskenpflicht und Testpflicht eingeführt werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, Lehrkräfte und Bedienstete. Diese Regelung soll nur in Kraft treten, wenn der Präsenzunterricht nicht anderweitig aufrecht erhalten werden kann.
  • Testpflicht beim Zutritt zu bestimmen Einrichtungen. Beispielsweise Kinderheime, Haftanstalten und Asylunterkünfte.
  • Die Länder können darüber entscheiden, ob frisch geimpfte und frisch Genesene von der Maskenpflicht auszunehmen sind.

Stufe 2: Wenn die Maßnahmen aus Stufe 1 nicht greifen, die Infektionszahlen hoch bleiben und eine Überbelastung des Gesundheitssystems oder kritischer Infrastruktur droht, dann können die Länder die Corona-Regelungen verschärfen. Sie haben dann folgende Optionen.

  • Grundsätzliche Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.
  • Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,5 Metern.
  • Maskenpflicht bei Events und Veranstaltungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte für Unternehmen, Einrichtungen, Betriebe, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Kultur-, Freizeit- und Sportbereich. Das gilt für Innenräume, die öffentlich zugänglich sind.

November 2022: Corona-Regeln in Deutschland im Überblick

Seit dem 1. Oktober 2022 können die Bundesländer also selbst entscheiden, ob sie es bei den bundesweiten Maßnahmen belassen, oder die Corona-Regelungen verschärfen. Wir bieten Ihnen einen Überblick, wie es in den einzelnen Ländern aussieht.

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Corona-Regeln in Bayern

Die Corona-Regeln in Bayern wurden seit dem 3. April gelockert. Seitdem gab es keine Maskenpflicht in Innenräumen und seit dem 13. April auch keine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen mehr. Infizierte, die symptomfrei sind, können die Isolation nach fünf Tagen beenden. In Bayern ist zum 1. Mai außerdem die Testpflicht in Schulen und Kitas weggefallen. Diese könnte nach den Regeländerungen zum 1. Oktober aber wieder eingeführt werden, wie auch einige andere Maßnahmen. Im Sommer fiel in Bayern auch die FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr. In Bussen und Bahnen muss nur noch eine medizinische Maske getragen werden. Auch im ÖPNV könnte sich das aber wieder ändern, wenn das Land die Stufe 1 der neuen Corona-Maßnahmen ab Herbst ausrufen sollte.

Video: dpa

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg war die Lage lange etwas konservativer als in Bayern. Ab dem 1. Mai änderte sich nur, dass die Maskenpflicht bei Zahnärzten auslief. Anfang Mai wurde in Baden-Württemberg dann nachgezogen und eine Quarantänepflicht von fünf Tagen eingeführt. Zuletzt wurden die bestehenden Regelungen bis zum 30. September verlängert, seit dem 1. Oktober gelten die bundesweiten Maßnahmen. Zu den Corona-Regeln in Baden-Württemberg zählt neben den Basisschutzmaßnahmen lediglich eine Maskenpflicht im ÖPNV.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und im Saarland

In Nordrhein-Westfalen blieb die Landesregierung lange vorsichtig, schloss sich dann aber den allgemeinen Lockerungen an. Die zusätzlichen Corona-Regeln in NRW beinhalten lediglich eine Maskenpflicht im ÖPNV. Gleiches gilt für die Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt und die Corona-Maßnahmen im Saarland.

Corona-Regeln in Hessen

In Hessen wurden die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln bereits zum Mai aufgegriffen. In dem Land galt schnell die Isolationspflicht von fünf Tagen, eine Freitestung war nicht mehr nötig. Infizierte, die im medizinischen Sektor arbeiten, durften ihre Arbeit ab sofort am fünften Tag nach Beginn der Isolation wieder aufnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Testpflicht in hessischen Schulen galt auch nicht weiter. Und schnell kam auch noch eine Änderung: Ungeimpfte Haushaltsangehörige müssen sich nicht mehr automatisch in Quarantäne begeben. Hessen war eines der schnellsten Bundesländer, wenn es um die Lockerungen geht. Daher beinhalten die Corona-Regeln in Hessen zum 1. Oktober nur die Basisschutzmaßnahmen der Bundesregierung.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz gab es zum Mai 2022 eine neue Corona-Landesverordnung – und auch hier endete die zehntätige Quarantäne-Pflicht. Stattdessen müssen Infizierte seitdem noch mindestens fünf Tage in Isolation. Kontaktpersonen sind dazu nicht mehr verpflichtet. Zum 1. Oktober 2022 änderten sich die Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz kaum.

Corona-Regeln in Thüringen

Ab dem 6. Mai entfiel in Thüringen die Testpflicht an Schulen. Außerdem wurde die Isolationspflicht auf fünf Tage gesenkt. Eine Einschränkung: Es darf die Quarantäne nur verlassen werden, wenn zwei Tage keine Symptome aufgetreten sind. Für Kontaktpersonen gibt es keine Quarantäne-Pflicht mehr. Allerdings empfiehlt das Land, dass sich jede Kontaktperson trotzdem zunächst isolieren sollte. Die Corona-Regeln in Thüringen sehen auch eine Maskenpflicht im ÖPNV vor.

Corona-Regeln in Niedersachsen

In Niedersachsen endete zum Mai 2022 die Testpflicht an Schulen und Kitas, die Maskenpflicht war bereits zuvor gefallen. Es folgten weitere Lockerungen. Derzeit verhält es sich ähnlich, wie in Thüringen. Die Diskussionen um weitere Corona-Regeln in Niedersachsen sind zurückhaltend.

Video: dpa

Corona-Regeln in Hamburg

Der Status als Corona-Hotspot endete in der Hansestadt zum 30. April. Damit fielen in dem Bundesland die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen. Allerdings blieb auch im Mai vorerst eine Maskenpflicht im Nahverkehr und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, die dann gelockert wurde. Hamburg zeigte sich oftmals als vorsichtig. Deswegen fallen die Corona-Regeln in Hamburg auch etwas strenger aus, als in anderen Bundesländern.

Corona-Regeln in Bremen

Die Corona-Regeln in Bremen sind ähnlich wie in Hamburg. Zum Mai wurde beschlossen, dass in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen jeder über 14 Jahre eine FFP2-Maske tragen müsse. Zuvor hatte eine OP-Maske ausgereicht. In Bremen trat also der seltene Fall ein, dass ein Regelung zum Sommer sogar leicht verschärft wurde.

Corona-Regeln in Brandenburg

Für alle nicht geimpften und genesenen Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte gibt es seit dem Sommer keine Testpflicht in Schulen und Kitas. Ansonsten blieben die Corona-Regeln in Brandenburg zunächst beim Alten. Die Ausgangslage zum Herbst ist in dem Land ruhig. Wenig Anzeichen für Verschärfungen.

Corona-Regeln in Berlin

Die Corona-Regeln in Berlin waren vergleichsweise streng. Diesen Fahrplan wird Berlin wohl auch beibehalten, da das Land einen Vorbild-Charakter inne hat und ein sich schnell verbreitendes Coronavirus für die größte Stadt in Deutschland besonders bedrohlich ist. Wenn die Fallzahlen steigen, dann ist eine schnelle Ausrufung der Stufe 1 zu erwarten.

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 28. April gelten in Mecklenburg-Vorpommern nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen. Das Land lockerte mit als erstes.

Corona-Regeln in Sachsen und Schleswig-Holstein

In den Bundesländern Schleswig-Holstein und Sachsen wurde die Corona-Schutz-Verordnung länger beibehalten als es in vielen anderen Bundesländern der Fall war. Gerade in Sachsen hatten während der Corona-Pandemie hohe Fallzahlen für Aufsehen gesorgt. Sollte das wieder der Fall sein, könnten bald strengere Bedingungen herrschen.

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