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#Fonds: Vorsicht, jetzt kommt die Steuer!

Haben Sie ein paar Hundert Euro übrig? Die brauchen Sie – denn im neuen Jahr ziehen die Banken plötzlich Steuern ein.

Steuerfrei gibt’s in Deutschland so gut wie nichts. Zumindest in der Geldanlage sind die Möglichkeiten dafür in den vergangenen Jahren immer geringer geworden. Zwar existiert immerhin der Sparer-Freibetrag, der sogar jüngst leicht erhöht wurde. Aber mit ihm bleiben auch nur Kapitalerträge unter 1000 Euro im Jahr ohne Steuer. Das ist schnell erreicht. Schlimmer noch: Im Januar werden viele denken, dass die Steuern für Sparer sogar still und heimlich noch angehoben wurden. Vielleicht, um das aktuelle Haushaltsloch zu stopfen.

Dyrk Scherff

Redakteur im Ressort „Wert“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Ganz so ist es zwar nicht. Die Steuer existiert schon seit 2018, aber bisher hat sie keiner bemerkt, weil sie so niedrig war oder gar nicht erhoben wurde. Anfang des kommenden Jahres aber wird sich das ändern. Dann können erstmals Steuern in spürbarem Umfang fällig werden. Das kann mehr als 1000 Euro ausmachen. Sie werden Anfang Januar einfach vom Konto abgebucht, und wer dann nicht genug drauf hat, bekommt ein Problem. Entweder rutscht es ins Minus, und es müssen Überziehungszinsen gezahlt werden, die oft über 10 Prozent liegen.

Oder wenn der Betrag nicht überwiesen werden kann, wird das Finanzamt informiert, dann müssen die Anleger nachträglich eine Steuererklärung für die Kapitalerträge ausfüllen. Das macht Arbeit, und der Fiskus hält trotzdem die Hand auf. Es lohnt sich also, über diese unbekannte Steuer ein bisschen Bescheid zu wissen.

Die Zinswende macht die Fondssteuer erstmals spürbar

Sie gilt nur für Besitzer von Investmentfonds, und genau genommen ist sie eine Vorauszahlung auf die Steuern, die später beim Verkauf des Fonds ohnehin angefallen wären. Die Anleger zahlen also im Januar nicht mehr Steuern als bisher, sondern nur ein paar Jahre früher. Der Fiskus kommt schneller an sein Geld. Anlass der Reform 2018 war eine Überführung von europäischem in deutsches Recht.

Dass die Änderung bisher gar nicht auffiel, lag nicht an besonderer Großzügigkeit der Finanzämter. Sondern an der Berechnung, die sich am Basiszins der Bundesbank orientiert. Er errechnet sich aus der Rendite langlaufender Anleihen. Und da die in den vergangenen Jahren negativ oder sehr niedrig war, wurden auch keine oder kaum Steuern abgezogen. Doch dann kam die Zinswende, und jetzt ist der Zins deutlich positiv, und die Steuern werden spürbar. Relevant ist im Januar der Zinssatz, den die Bundesbank zu Beginn des Jahres 2023 errechnet und das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat: 2,55 Prozent.

Dieser Zinssatz wird mit dem Fondspreis (genau: dem Fondsrücknahmepreis) zum Jahresbeginn 2023 multipliziert und daraus ein fiktiver Gewinn des Fonds errechnet, der nicht dem tatsächlichen entspricht. 70 Prozent davon bilden die Grundlage für die Besteuerung, das ist so gesetzlich definiert. Die so ermittelte Summe nennt sich offiziell Basis­ertrag. Je nach Fonds wird noch ein Teil davon von der Steuer freigestellt, für Aktienfonds zum Beispiel 30 Prozent. Sie müssen dazu mindestens 51 Aktien beinhalten, und das in physischer Form. Die bei manchen ETF üblichen Aktien-Swaps (das sind Tauschgeschäfte unter Banken) bekommen hingegen keine teilweise Steuerbefreiung. Immobilienfonds erhalten sogar einen noch größeren Steuerrabatt. Auf die verbleibende zu versteuernde Summe werden dann die Abgeltungsteuer und der Solizuschlag von rund 26 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

Für einen Aktienfonds, der Anfang 2023 100.000 Euro wert war, errechnet sich daraus ein fiktiver Wertzuwachs von 1785 Euro. Darauf wird dann die Steuer fällig, also je nach Fonds bis zu fast 500 Euro. Zahlt der Fonds eine Ausschüttung, wird die vom Wertzuwachs abgezogen, es muss weniger vorab versteuert werden. Grund ist, dass die Ausschüttung selbst automatisch von der Bank am Zahltag besteuert wird. Die Berechnung des vorab zu versteuernden fiktiven Ertrages, der auch Vorabpauschale genannt wird, übernimmt die Bank. Der Depotinhaber muss aber dafür sorgen, dass genug Geld auf dem Konto ist.

Anleger können der Fondssteuer entkommen

Die Vorabpauschalen werden automatisch bei Verkauf der Fonds von den dann zu versteuernden Gewinnen abgezogen. Bei einem Bankwechsel werden die Informationen darüber an die neue Bank weitergeleitet. Es gibt allerdings Fälle, in denen keine Steuern vorab gezahlt werden müssen. Und zwar nicht nur dann, wenn der Basiszins negativ oder sehr niedrig ist wie in den vergangenen Jahren. Oder die Ausschüttung den fiktiven Fondsgewinn übersteigt. Sondern auch, wenn der Fonds Verlust macht. Wenn er aber 2023 Gewinn macht, aber weniger als die Vorabpauschale, wird nur der tatsächliche Gewinn vorab besteuert. Wer der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hat, hat 1000 Euro (Ehepaare: 2000 Euro) Erträge im Jahr steuerfrei.

Auch die Januar-Steuer wird erst erhoben, wenn dieser Wert überschritten ist. Wer wegen einer sogenannten „Nicht-Verlagerungs-Bescheinigung“ gar nicht besteuert wird (etwa Kinder), muss ebenfalls keine Steuern vorab zahlen. Die Pauschale mindert aber beim späteren Verkauf trotzdem die zu zahlenden Steuern.

Dann hätte sie auch ihr Gutes: Sie spart in der Zukunft Steuern, ohne dass man vorher welche abführen musste. Und das in einer Höhe, die weit über 1000 Euro Freibetrag im Jahr hinausgehen kann. Aber die Pauschale hat auch einen großen Nachteil: Wenn im Januar Steuern abgezogen werden, mindert das sofort die Gewinne.

Der Zinseszins-Effekt würde dann reduziert, von dem Sparer profitieren, weil sich nicht nur das angelegte Geld, sondern auch der Gewinn daraus verzinst. Gerade bei einer langen Anlagedauer kommen durch diesen Effekt hohe Zusatzerlöse zusammen, die die Vorabsteuer aber verringert. Steuerfrei gibt es eben in Deutschland so gut wie nichts.

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