# FTX-Insolvenzverwalter von den Bahamas zweifelt US-Insolvenzverfahren an
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“ FTX-Insolvenzverwalter von den Bahamas zweifelt US-Insolvenzverfahren an „
In einem entsprechenden Gerichtsdokument vom 15. November hat Simms seinerseits ein sogenanntes Chapter 15 Insolvenzverfahren in New York angestrengt, das speziell dafür vorgesehen ist, dass ausländische Gläubiger ihre Ansprüche gegenüber amerikanischen Schuldnern geltend machen können.
In seinem Antrag weist Simms darauf hin, dass die FTX Digtial seiner Auffassung nach nicht vom Insolvenzantrag in Delaware erfasst wird, da er „der einzige autorisierte Insolvenzverwalter ist“, der derartige Anträge stellen darf. Dem fügt er an:
„Die provisorische Insolvenzanordnung [auf dem Bahamas] entkräftet die Direktoren der FTX Digital von ihrer Möglichkeit, im Namen der FTX Digital zu handeln, sofern sie von mir nicht die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis haben.“
Der Rechtsanwalt gibt also zu bedenken, dass er den Insolvenzantrag in Delaware „weder autorisiert noch anderweitig erlaubt“ hat, weshalb er „die Gültigkeit eines versuchten Insolvenzantrags durch die FTX“ ablehnt.
Des Weiteren merkt Simms an, dass „der ganze Konzern FTX von einem einzigen Standort gelenkt wurde, und zwar von den Bahamas, weshalb auch alle wichtigen Führungskräfte auf den Bahamas ansässig waren“.
Allerdings will der Insolvenzverwalter nicht erreichen, dass das Insolvenzverfahren in Delaware gänzlich eingestellt wird. Vielmehr geht es ihm darum, dass das amerikanische Rechtssystem das Insolvenzverfahren auf den Bahamas anerkennt.
Dementsprechend warnt er, dass es „denkbar ist, dass FTX-Unternehmen aus dem Chapter 11 Insolvenzverfahren von den Schadensersatzforderungen aus dem Verfahren auf den Bahamas betroffen sein könnten“.
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