#Wenn der Fiskus das Studium im Ausland verhindert
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„Wenn der Fiskus das Studium im Ausland verhindert“
So manchem Abkömmling deutscher Familienunternehmer könnte die Wegzugsbesteuerung einen Strich durch die Rechnung machen.
Bild: dpa
Familienunternehmen beklagen die Folgen der Neuregelung zur Wegzugsbesteuerung. Das verschärfte Steuerrecht greife damit in die in Lebenspläne der Familien ein und macht unter anderem Studienaufenthalte im Ausland teuer.
Christina Grotz ist eine Familienunternehmerin, die hautnah erlebt, wie das Steuerrecht in Lebenspläne eingreifen kann – in dem Fall in die ihres Sohnes, den sie früh an der Weber-Hydraulik GmbH beteiligt hat. Ihr Problem hat einen sehr abstrakten Namen: Wegzugsbesteuerung. Weil der Junior im Ausland studieren wollte, hat sich die Geschäftsführende Gesellschafterin mit den Konsequenzen beschäftigen müssen. Die drohende Steuerlast bremst nun den Sohn aus. „Diese Beschränkung der persönlichen Freiheiten finde ich sehr einschränkend“, formuliert Grotz vorsichtig. „Das kann man einem jungen Menschen nur schwer vermitteln.“ Das Unternehmen aus Güglingen bei Heilbronn setzt mit etwa 1.500 Mitarbeitern rund 300 Millionen Euro im Jahr um.
Die seit Jahresbeginn geltende Neuregelung der Wegzugsbesteuerung betrifft jeden, der mit mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) beteiligt ist und seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern will. „Die reformierte Wegzugsbesteuerung hat die Rechtslage zulasten der Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften erheblich verschärft“, urteilt Gerhard Kraft von der Universität Halle-Wittenberg. In vielen Fällen führe sie zu dramatischen Mobilitätseinschränkungen der Gesellschafter, schreibt der Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht in seiner Analyse für die Stiftung Familienunternehmen. Wie hart das Steuerrecht zuschlagen kann, belegt er mit Beispielen. Dazu gehört folgender Fall: „K fliegt anlässlich einer privaten Feier zu seiner im Nicht-EU-Ausland lebenden Tochter. Dort erleidet K einen Schlaganfall, ist nicht mehr transportfähig und wird hinfort in einem dortigen Pflegeheim betreut.“ Ein Rücktransport nach Deutschland scheide aus gesundheitlichen Gründen aus. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sei es zu einem Verlust des deutschen Besteuerungsrechts an den von K gehaltenen Anteilen an den Kapitalgesellschaften gekommen. „Die Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung treten ein.“
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