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#Gastbeitrag von Thomas Haldenwang: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief

Ist der Verfassungsschutz zu präsent in den Medien? Und handelt er als „Gesinnungspolizei“? Nein. Denn die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die verteidigt werden müssen. Ein Gastbeitrag.

In der letzten Zeit tauchen im öffentlichen Diskurs immer wieder Schlagzeilen und Beiträge auf, in denen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und seine Arbeit infrage gestellt werden. Es ist die Rede von einer „Gesinnungspolizei“, einer „Sprachpolizei“ oder auch von einem „Regierungsschutz“. Politische Meinungen würden „auf Weisung“ hin als extremistisch diskreditiert, sobald sie vom politischen und gesellschaftlichen Mainstream abweichen oder Regierungshandeln beziehungsweise die Arbeit demokratischer Parteien kritisieren.

Um eines unmissverständlich klarzustellen: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit – und das ist gut so! Die Meinungsfreiheit ist tragender Bestandteil unseres Grundgesetzes und gehört zu den höchsten Gütern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Als solches wird sie gerade auch vom Verfassungsschutz geschützt.

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