#Gericht bestätigt Verbot von RT DE
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„Gericht bestätigt Verbot von RT DE“
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag den Eilantrag der RT DE Productions GmbH gegen das Verbot des Fernsehprogramms „RT DE“ abgelehnt. Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg MABB ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung, der eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zugrunde liegt, sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig. Das teilte die Medienanstalt am Freitag mit.
„Dieses medienrechtliche Verfahren ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats“, sagte die Direktorin der Landesmedienanstalt, Eva Flecken. „Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit. Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz. Darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen. Ich freue mich, dass das Gericht unser Vorgehen bestätigt.“
Das Gericht begründe seine Entscheidung nicht nur mit einer Interessenabwägung, sondern bestätige die Rechtmäßigkeit der Entscheidung. Die RT DE Productions GmbH kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter.
„Lizenz“ aus Serbien
RT DE war am 16. Dezember des vergangenen Jahres auf Sendung gegangen, ohne bei den Landesmedienanstalten die nötige Lizenz zu beantragen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg leitete am Tag darauf ein medienrechtliches Verfahren ein. Bis Mitte Januar dieses Jahres bekam RT DE Zeit, sich zu äußern. Der Sender gab an, er brauche keine Erlaubnis der deutschen Medienaufsicht, es liege eine gültige Lizenz aus Serbien vor, abgesehen davon handele es sich nicht um einen eigenständigen Sender, sondern eine Filliale des russischen Staatsrundfunks in Moskau.
Am 2. Februar untersagte die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten das Programm von RT DE. Dagegen reichte die RT DE Productions GmbH vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage ein. Da der Sender trotz des Verbots weiter zu empfangen war, drohte die Medienanstalt ein Zwangsgeld von 25.000 Euro an und setzte eine Frist bis zum 4. März. Diese Frist ließ RT DE verstreichen und stellte vor Gericht einen Eilantrag gegen das Sendeverbot. Diesen Antrag lehnte das Gericht am Freitag ab.
Zwischenzeitlich hatte die MABB die Zahlung des Zwangsgelds bis zum 16. März festgesetzt und ein weiteres von 40.000 Euro angekündigt. RT DE zahlte nicht, nun will die Medienanstalt die Geldbuße zwangsweise eintreiben. Der Sender ist unterdessen nicht eingestellt und über verschiedene Webseiten weiter verfügbar. Somit wird das zweite Zwangsgeld fällig, was den Sender, solange er das Verbot der Landesmedienanstalt ignorieren kann, nicht weiter stören dürfte. Anfang März hatte die EU als Wirtschaftssanktion das Verbot der russischen Staatssender RT und Sputnik ausgesprochen. Satelliten-, Kabel- und Netzanbieter sind der Auflage gefolgt. Für die lückenlose Überwachung des Verbots ist die Bundesregierung zuständig, die Zuständigkeit scheint jedoch zwischen den Ministerien verloren gegangen zu sein.
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