#Was Sie über die Haushaltskrise der Ampel jetzt wissen müssen
Inhaltsverzeichnis
Das Finanzministerium weitet die Haushaltssperre aus, die Regierung sucht nach einer Lösung für die fehlenden Milliarden. Antworten auf die wichtigsten Fragen darüber, wie es nun weitergeht.
Weshalb tut sich die Regierung so schwer, die fehlenden Milliarden aufzutreiben?
Das Bundesverfassungsgericht hat formal nur über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 geurteilt, mit dem die Ampel rückwirkend 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds gelenkt hat. Es hat diese Aktion aus mehreren Gründen als verfassungswidrig eingestuft. Entscheidend ist seine Vorgabe: Nicht benötigte Notlagenkredite verfallen automatisch zum Jahresende. Das hat weitreichende Folgen, auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Das betrifft wohl auch Beschlüsse der schwarz-roten Koalition. Das Finanzministerium prüft jetzt intensiv, welche Ausgaben in den Nebenhaushalten zu Recht mit Hilfe von Notlagenkrediten finanziert wurden – und welche nicht. Für das laufende Jahr muss nun so Einiges in den Kernhaushalt umgebucht werden. Da die Nettokreditaufnahme den Rahmen des Erlaubten vorher schon nahezu komplett ausgefüllt hat, wird der Bund nun mehr Schulden machen, als das Grundgesetz zulässt. Für nächstes Jahr sieht die Sache nicht viel besser aus, allerdings kann da die Ampel noch reagieren, was Ende November für das laufende Jahr kaum noch möglich ist.
Das Finanzministerium hat die Haushaltssperre ausgeweitet, was bedeutet das?
Direkt nach dem Urteil hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) alle Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds gesperrt, ausgenommen sind nur Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Montagabend hat er nachgelegt. Nun dürfen im Kernetat keine neuen Belastungen für künftige Jahre eingegangen werden, diese sogenannten Verpflichtungsermächtigungen sind gesperrt. Ausnahmen müssen einzeln genehmigt werden. Das Sondervermögen Bundeswehr dürfte davon nicht direkt betroffen sein, da es neben den Haushaltsregeln im Grundgesetz verankert wurde.
Kann die Regierung nicht eine Notlage für dieses und nächstes Jahr feststellen – und alles ist gut?
Das war nie einfach so möglich – und ist nach dem Urteil noch schwieriger geworden. Das Grundgesetz bestimmt: Der Bundestag kann eine höhere Kreditaufnahme mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen: „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Eigene Fehler (verfassungswidrige Kreditverbuchungen) fallen gewiss nicht darunter.
Außerdem hat das höchste Gericht die Messlatte für diese Notfälle höher gelegt. Der Gesetzgeber muss genau begründen, worin die Notlage besteht und warum die mit den Extrakrediten finanzierten Maßnahmen als geeignet angesehen werden, diese zu lindern. Je länger der Auslöser zurückliegt und je mehr Geld benötigt wird, umso höher sind die Anforderungen.
Was sagen die Sachverständigen?
Der Rechtswissenschaftler Hanno Kube, der die Union bei ihrer erfolgreichen Klage vertreten hat und dessen Einschätzung von daher ein gewisses Gewicht haben dürfte, argumentierte am Dienstag in einer Anhörung im Bundestag: Die 200 Milliarden Euro, die vergangenes Jahr dem Wirtschaftstabilisierungsfonds mit Notlagenkrediten zugeführt wurden, seien zum allergrößten Teil verfallen. Die Ausgaben müssten nun zeitgerecht zugeordnet werden, sonst würden die Haushalte 2023 und 2024 ebenfalls verfassungswidrig. Weil es hier eine Kontinuität gibt, warnt der Jurist davor, voreilig den Etat für das nächste Jahr zu beschließen. Erst müsse der Haushalt 2023 mit einem Nachtrag in Ordnung gebracht werden.
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.