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#Lindner kritisiert „rechtspolitisches Feigenblatt“

Lindner kritisiert „rechtspolitisches Feigenblatt“

Die Bemühungen der Bundesregierung, die aktuellen Einschränkungen in der Corona-Pandemie auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen, sind von den Oppositionsparteien im Bundestag als unzureichend kritisiert und abgewiesen worden. Nachdem einige Untersagungen und Beschränkungen, die in den vergangenen Monaten von den Bundesländern zur Bekämpfung des Virus auf dem Verordnungsweg verhängt worden waren, von Gerichten verworfen wurden, soll nun eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes diese Maßnahmen rechtlich besser verankern. Zugleich soll nach dem Willen der Regierungsparteien Union und SPD damit der Kritik Rechnung getragen werden, dass bislang das Parlament zu wenig an den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung habe mitwirken können.

Johannes Leithäuser

Der Entwurf, der diese Mängel beseitigen soll, wurde vor allem von der FDP als unzureichend abgewiesen. Ihr Partei- und Fraktionsvorsitzender Christian Lindner sprach bei der Ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag am Freitag von einem „rechtspolitischen Feigenblatt“, um die zahlreichen Einschränkungen nachträglich zu legitimieren. Der neue Paragraph 28a, der in das Infektionsschutzgesetz eingefügt werden soll, zählt 15 verschiedene mögliche Schutzmaßnahmen einzeln auf, von „Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum“ bis hin zu „Reisebeschränkungen“.

Die einzelnen Maßnahmen werden in dem neuen Gesetzestext in die Kategorien „einfach“, „stark einschränkend“ und „schwerwiegend“ eingeteilt, ohne dass dabei festgestellt würde, welche Maßnahme in welche Kategorie gehört. Allerdings legt der Paragraph 28a fest, dass dann, wenn die Häufigkeit der Infektionen die Quote von 35 je 100.000 Einwohner pro Woche übersteigt, „stark einschränkende“ Maßnahmen ergriffen werden dürften, von einer Quote von 50 Fällen an sollen „schwerwiegende“ Maßnahmen möglich sein.

Lindner: Feststellung einer Epidemie-Lage nur befristet

Lindner kritisierte, der Gesetzentwurf habe nicht zum Ziel, künftig das Parlament stärker in die Entscheidungen über Freiheitsbeschränkungen einzubinden. Er verlangte, dass die Feststellung einer Epidemie-Lage – die die Grundlage für alle Einschränkungsmaßnahmen bildet – künftig nur befristet Gültigkeit haben solle, sodass der Bundestag sie in Abständen immer wieder neu bestätigen müsse. Außerdem solle die Bundesregierung künftig regelmäßige Lageberichte an das Parlament geben müssen.

Die Grünen bemängelten, die neue Gesetzesfassung biete keine nachvollziehbare Begründung dafür, wann welche Maßnahmen gegen das Infektions-Wachstum eingesetzt werden dürften; auch sie verlangten Verbesserungen für die parlamentarische Mitwirkung. Die AfD lehnte die Beschränkungen, die mit der Novelle gesetzlich verankert werden sollen, grundsätzlich ab. Die Abgeordnete Beatrix von Storch sagte, es stürben zwanzig Mal mehr Menschen an Krebs als an den Folgen des Corona-Virus. Ihr Kollege Detlef Spangenberg sagte, das Virus sei nur für wenige Menschen gefährlich. Es genüge, die Angehörigen von Risikogruppen zu schützen. Der Unionsabgeordnete Georg Nüsslein entgegnete, dies seien „Scheinlösungen“.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte die geltenden Einschränkungen „eine bittere Medizin“, von der sich aber zeige, dass sie wirke. Spahn nannte die geplante Novelle eine „rechtliche Klarstellung“, die künftig eine „Messlatte zur Einschätzung der Verhältnismäßigkeit“ biete. Spahn sagte, Corona „ist für uns als Gesellschaft ein echter Charaktertest geworden“. Dieser setze jeden unter Druck. „Aber er zeigt auch, was in uns steckt.“

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