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#„Wer Solidarität einfordert, sollte die von den Nichtgeimpften einfordern“

„Wer Solidarität einfordert, sollte die von den Nichtgeimpften einfordern“

Herr Kubicki, die Debatte um die Rückkehr zur Normalität ist im vollen Gange. Was soll für Geimpfte gelten: Bekommen sie ihre Rechte wieder, schneller als alle anderen?  

Corinna Budras

Ich finde die Debatte merkwürdig, ich weiß auch gar nicht, worin die Bedenken bestehen. Infektionsschutz ist Gefahrenabwehr. Wenn keine Gefahren bestehen, gibt es keine rechtliche Grundlage für freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Das ist verfassungsrechtlich ein Selbstläufer, darüber muss man nicht mehr nachdenken. 

Aber geht es nicht um Solidarität?

Wer Solidarität einfordert, sollte die von den Nichtgeimpften einfordern. Wenn wir jetzt die älteren Menschen durchgeimpft haben, sollte man ihnen eine schnellstmögliche Rückkehr in ein normales Leben ermöglichen und sie nicht mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen überziehen, die nicht mehr nötig sind. Ich fände es schön, wenn eine Achtzigjährige ohne Beschränkungen am öffentlichen Leben teilnehmen kann. 

Ab wann soll das gelten?   

Ab dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass von ihr keine Gefahr mehr ausgeht. Das ist im Moment überwiegend wahrscheinlich, aber noch nicht sicher. Sobald das feststeht, ist von dieser Sekunde an jede freiheitsbeschränkende Maßnahme unzulässig. 

Wer entscheidet das? 

Das Robert-Koch-Institut, wenn es bestätigt, dass von Geimpften und Genesenen keine Gefahr mehr ausgeht. Im RKI laufen in einer Epidemie alle Fäden zusammen.

Das ist aber eine unglaubliche Machtfülle für das RKI. 

Ja, das bedauere ich auch, aber das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Man kann lange darüber diskutieren, ob das RKI seine Aufgabe optimal erfüllt hat, aber das RKI ist die Behörde, die dafür eingesetzt ist. Irgendeiner muss es ja tun, und da ist mir das RKI lieber als die Kanzlerin. 

Warum das?

Weil ich die Kompetenzen innerhalb des RKI auch trotz der politischen Abhängigkeit vom Bundesgesundheitsministerium immer noch für größer halte als die Kompetenzen der Kanzlerin in dieser Frage. Nach 16 Jahren Kanzlerschaft habe ich eher den Eindruck, dass sich die Kanzlerin vom normalen rechtsstaatlichen Prozess löst. Mir gefällt in der öffentlichen Debatte nicht, dass es alleine darauf ankommen soll, ob die Kanzlerin etwas will oder nicht. Das spielt infektionsrechtlich keine Rolle, auch die Kanzlerin ist als Vertreterin der Exekutive an Recht und Gesetz gebunden. Hinzu kommt, dass man inzwischen das Gefühl bekommt, dass einzelne Maßnahmen willkürlich getroffen werden. Dass Gartencenter aufmachen dürfen, Baumärkte aber gleichzeitig nicht, leuchtet nicht ein. Ebenso wenig, dass Frisöre geöffnet werden, aber andere körpernahe Dienstleistungen verboten bleiben. Verfassungsrechtlich lassen sich diese unterschiedlichen Maßstäbe nicht begründen.

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Gilt der Wegfall der freiheitbeschränkenden Maßnahmen automatisch oder müsste darüber erst der Gesetzgeber entscheiden? 

Das regelt schon die Verfassung. Der Gesetzgeber kann hier nicht gegen sie entscheiden. Alle Maßnahmen, die grundrechtseinschränkenden Charakter haben, wären in der Sekunde, in der ausgeschlossen ist, dass Menschen keinen Einfluss mehr aufs Infektionsgeschehen haben können, verfassungswidrig. 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn meint, die Folgen für Geimpfte müsste der Bundestag debattieren. 

Dass die Bundesregierung plötzlich erklärt, der Bundestag solle entscheiden, ist schön. Das war aber eigentlich immer so, wurde jedoch bisher weitgehend ignoriert. Jens Spahn kann einfach sagen: Das Infektionsschutzgesetz verliert gegenüber denjenigen, die nicht mehr infektiös sind, seine Wirkung. Das wäre richtig.

Wie kann man sich denn die Rückkehr der Normalität für Geimpfte im Lockdown vorstellen? Die Geschäfte bleiben ja trotzdem zu. 

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