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#Die Tat hat nichts anderes verdient


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Lebenslange Haft und die besonders schwere Schuld: So das Urteil nach dem Mord in Illerkirchberg. Warum das Urteil ist ein gutes Zeichen für den Rechtsstaat ist.

Lebenslang und darüber hinaus noch die besonders schwere Schuld. Das ist die Höchststrafe, die das deutsche Strafgesetzbuch für Mord vorsieht. Vollkommen zurecht hat die 3. Große Strafkammer in diesem fürchterlichen Fall dieses Urteil gefällt. Dabei wäre sogar eine andere Entscheidung denkbar gewesen. Dass die nicht gefällt wurde, ist ein gutes Zeichen für den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Gerichte.

So liest man vor allem im Netz in Kommentaren, dass der Mann doch sofort weg solle. Abgeschoben. Raus aus „unserem“ Land. Wer so etwas tut, habe hier nichts zu suchen. Der komme doch eh wieder nach 15 Jahren frei. Das deutsche Rechtssystem sei was für Weichlinge. Das sind Kommentare die vermutlich in die selbe Richtung gehen sollen, wie die Aktion jener Jung-Rechten zum Prozessauftakt: „Sichere Grenzen, sichere Schulwege“. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter bezeichnete die „verhöhnend“ und „schäbig“. Jedoch scheinen derartige Aussagen derzeit bundesweit gut anzukommen.

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