Ist das neue Wahlsystem gerechter?


Um die Größe des 21. Deutschen Bundestags auf eine feste Anzahl an Sitzen zu fixieren, wurde ein neues Wahlsystem eingeführt. Doch dadurch entstehen Ungleichverteilungen.
Bei seiner Konstituierung im Oktober 2021 hatte der 20. Deutsche Bundestag 736 Sitze – ein knappes Viertel (138) mehr als vom Gesetzgeber
vorgesehen. Um die steigende Tendenz für die nächste Wahl zu durchbrechen, wurde der Bundestag in einem neuen Wahlsystem auf 630 Sitze fixiert. Neu ist ein zweistufiges Verfahren der Sitzverteilung. Bei der „Oberverteilung“ werden die Sitze den prozentualen Anteilen entsprechend auf die gewählten Parteien verteilt. Die Karte des Leibniz-Instituts für Länderkunde macht die anschließende „Unterverteilung“ deutlich, bei der die Sitze der einzelnen Parteien auf die Länder verteilt werden. In Verbindung damit steht die Vergabe der Direktmandate, von denen 23 durch eine Zweitstimmenunterdeckung nicht vergeben werden konnten.
Wie die Flächenfärbung der Länder in der Karte zeigt, entstehen durch dieses neue System Ungleichverteilungen: Weil einige Parteien in manchen Bundesländern verhältnismäßig stärker sind, entsteht ein Ungleichgewicht in Bezug auf die Einwohner, die jeder Abgeordnete zu vertreten hat. Während beispielsweise jeder Berliner Abgeordnete 152.000 Einwohner vertritt, sind es für jeden Abgeordneten aus Thüringen nur 117.000 Einwohner. Nach dem Prinzip der Wahlkreisbildung mit einer möglichst gleichen Einwohnerzahl, müssten beispielsweise das Land Berlin vier Abgeordnete mehr und Thüringen zwei weniger haben. Das und die nicht vergebenen Direktmandate werfen die Frage auf, wie gerecht das neue Wahlsystem ist.
Die ganze Karte noch einmal als pdf-Datei (1,74 MB) gibt es hier.
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