Allgemeines

#Vodafone sperrt Kabel-TV-Anschlüsse in ersten Städten

Vodafone Logo


Das Nebenkostenprivileg fällt im Sommer, schon jetzt gilt es für Mieter jedoch aufzupassen: Denn die Vertragsumstellungen bei Vodafone erfolgen nicht erst ab 1. Juli 2024. Laut des Kabel-TV-Anbieters werden die Verträge auf Wunsch vieler Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft teilweise schon vorher umgestellt.

Besteht für den Empfang von Kabelfernsehen in bereits umgestellten Wohnobjekten kein Vertrag zwischen Mieter und Vodafone, liegt eine ungerechtfertigte Nutzung vor. Und das kann zur Sperrung des Anschlusses und schließlich einem schwarzen Bildschirm führen. Dies war in mehreren Regionen der Fall und Vodafone hat deshalb in einigen Mehrfamilienhäusern erste Kabelanschlüsse gesperrt.

In diesen Städten müssen Vodafone-Kunden mit veralteten Verträgen nun mit gesperrten Kabel-TV-Anschlüssen rechnen:

Frau, Fernsehen; © Mariakray - stock.adobe.comFrau, Fernsehen; © Mariakray - stock.adobe.com
Der Bildschirm könnten bei einigen Mietern mit veralteten Vodafone-Verträgen schon Ende März schwarz bleiben.© Mariakray – stock.adobe.com

Karlsruhe – Gustav-Hofmann-, Putlitzstraße, Lessingstraße, Neckarstraße, Sophienstraße und Cäciliastraße)
Koblenz – Mainzer Straße.
Konstanz – Fischenzstraße und der Brandesstraße
Mühltal – Dornwegshöhstraße
Münster – Nordstraße, Kösters Kämpken und der Julius-Leber-Straße
Neustadt (Holstein) – u.a. im Bereich der Straße Hainholz
Oldenburg – Stralsunder Straße
Osnabrück – Große Rosenstraße
Salzwedel – Südbockhorn

Über eine Adressabfrage auf der Webseite www.vodafone.de/tv-anschluss-check können Mieter den Preis für ihren Kabel-TV-Empfang abrufen. Noch ist allerdings nicht jeder Wohnort in der Datenbank hinterlegt.

Das Unternehmen ist überzeugt, dass viele Mieter weiter auf den bewährten Kabelanschluss und eine TV-Grundversorgung setzen werden. Ob diese Annahme sich bestätigen wird, zeigt sich jetzt, wo die Welle erst einmal los getreten ist. Es bieten sich natürlich auch zahlreiche Alternativen von Konkurrenten wie der Telekom, Waipu.tv, Zattoo oder anderen.

Nebenkostenprivileg fällt zum 1.7.2024 weg

Die Abrechnung für Kabelfernsehen in Mietverhältnissen erfolgt bislang über ein sogenanntes Sammelinkasso. Das heißt: Der einzelne Mieter zahlt die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten an die Hausverwaltung, die das Geld dann an den TV-Anbieter weiterleitet. Durch die Gesetzesänderung muss das Entgelt für den Kabelanschluss zukünftig nicht mehr über die Nebenkosten an den Vermieter gezahlt werden, sondern an den zuständigen Kabelnetzbetreiber. Ist dies Vodafone, schließt der Mieter einen gesonderten Vertrag mit dem Unternehmen ab.

Mieter müssen neuen Tarif wählen

Der Basis-Fernsehtarif „TV Connect Start“ richtet sich ausschließlich an Mieter, die den Fernsehempfang über das Kabelnetz bislang über die Mietnebenkosten zahlen. Mit dem Tarif empfangen sie wie bisher ihr TV-Programm mit allen gewohnten Sendern. Insgesamt 97 Fernsehprogramme, darunter 28 in HD-Qualität sowie regionale und fremdsprachige Sender. Hinzu kommen mehr als 80 Radiosender.

Um „TV Connect Start“ buchen zu können, muss eine Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und dem Vermieter vorliegen. Darin ist der Preis für den TV-Empfang über Kabelfernsehen nach dem Wegfall der Umlagefähigkeit festgelegt. In der Regel liegen die monatlichen Kosten unter zehn Euro. Liegt keine Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und dem Vermieter vor, gilt der Tarif „TV Connect Standard“, der 12,99 Euro im Monat kostet.

Bildquelle:

  • fernsehen: © Mariakray – stock.adobe.com
  • vodafone: @ Vodafone

Von

André Beyer

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Allgemeines besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!