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#Kabel-TV: Abschaltungen mit Folgen

Seit 1. Juli ist die Abrechnung von Kabelfernsehen über die Miete nicht mehr erlaubt. Die Folge: Die Kabelnetzbetreiber schalten das Signal ab, wenn du keinen Vertrag hast. Das hat Folgen, wie jetzt bekannt wird.

Eine Kabelanschluss-Dose
Eine Kabelanschluss-DoseBildquelle: Lincoln Images / Shutterstock

Beim Kabelfernsehen denken viele Nutzer zunächst an Vodafone und Pyur. Die beiden größten deutschen Kabelnetzbetreiber bedienen zwar viele Millionen Haushalte, doch längst nicht alle. Denn zahlreiche kleine Netzbetreiber haben sich darauf spezialisiert, Kabel-TV-Signale in Wohnungsgenossenschaften und Häuser der Wohnungswirtschaft zu bringen. Bisher konnten sie sich darauf verlassen, einen festen Betrag für das TV-Signal von den Vermietern zu bekommen. Dort, wo sie jetzt nach dem Aus des Nebenkostenprivilegs kein Geld mehr bekommen, schalten sie das TV-Signal ab. Das hat Folgen, wie der Branchenverband FRK jetzt auf einem selbstorganisierten Kongress in Leipzig durchblicken ließ.

Kabel-TV-Abschaltungen: Bürokratischer Aufwand ist hoch

Der Wegfall des Sammelinkassos sei „eine tiefgreifende Veränderung“ für den Markt gewesen. Das Treffen in Leipzig nutzten Vertreter der Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber, über die Auswirkungen dieses Wegfalls zu diskutieren. Dabei ist man sich offenbar einig: Für alle, Wohnungsunternehmen wie Netzbetreiber, bedeutet der Wegfall einen enormen bürokratischen Aufwand, um Haushalte aus dem Sammel- ins Einzelinkasso zu führen. Keinen Hehl macht der FRK auch daraus, dass mit der gesetzlich vorgegebenen Maßnahme den Netzbetreibern Investitions- und Planungssicherheit weggebrochen sind.

Dennoch gaben die Diskutanten nach Darstellung des Branchenverbandes einen positiven Ausblick. Denn auch wenn sie nun weniger Haushalte versorgen, konnten sie zum Teil die Umsätze steigern. Der Grund: Sie können die einzelnen Haushalte nun gezielt ansprechen, was zu Zeiten des Sammelinkassos mangels Daten der Nutzer nicht möglich war.

Derzeit seien die Netzbetreiber damit beschäftigt, die Haushalte, die keinen Einzelinkassovertrag abgeschlossen haben, vom Netz zu nehmen. Dabei haben die Abschaltungen offenbar Folgen. Die Erfahrung zeige, dass nach einer solchen Abschaltung „ein signifikanter Teil der betroffenen Haushalte bereit ist, für den Kabelanschluss einen Einzelnutzervertrag abzuschließen“, so der FRK in einer Presseerklärung. Nach Angaben von teltarif handelt es sich jedoch gerade einmal um 10 Prozent der Haushalte. So oder so: Für die Netzbetreiber bedeutet eine Entsperrung dennoch Aufwand, denn sie müssen eine gerade erst installierte TV-Sperre wieder aufheben und das Wohngebäude erneut anfahren.

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  • Eine Kabelanschluss-Dose: Lincoln Images / Shutterstock

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