#Kontingent schon aufgebraucht: Können Elternteile sich Kinderkrankentage überschreiben?
„Kontingent schon aufgebraucht: Können Elternteile sich Kinderkrankentage überschreiben?“
In Zeiten der Corona-Pandemie können berufstätige Eltern gefühlt gar nicht genug Kinderkrankentage haben. Wer zu zweit ist, kann sich zumindest abwechseln. Und lassen sich die Tage auch übertragen?
Da sollen die sogenannten Kinderkrankentage weiterhelfen. Müssen Eltern ihr Kind zu Hause betreuen, können sie für diese Tage auf Antrag 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts von der Krankenkasse erstattet bekommen. Was aber, wenn ein Elternteil seinen Anspruch bereits ausgeschöpft hat? Kann der Partner oder die Partnerin offene Tage übertragen?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf nicht, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Eine flexible Überschreibung zwischen den Elternteilen ist aber auf freiwilliger Basis möglich. Dazu muss laut Schipp allerdings der Arbeitgeber des Elternteils, der die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, der Übertragung zustimmen.
Laut Bundesfamilienministerium können gesetzlich krankenversicherte Eltern im Jahr 2022 jeweils an 30 Arbeitstagen Kinderkrankengeld beantragen. Voraussetzung ist, dass auch das Kind gesetzlich versichert und nicht älter als 12 Jahre alt ist. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
© dpa-infocom, dpa:220128-99-890153/2 (dpa)
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