#Kostenlose Schnelltests und Termin-Shopping: Die Corona-Regeln für Berlin im Überblick
Inhaltsverzeichnis
„Kostenlose Schnelltests und Termin-Shopping: Die Corona-Regeln für Berlin im Überblick“
Einen Überblick über alle derzeit geltenden Regelungen gibt es hier:
Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden minimal gelockert. Ab sofort dürfen sich wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten unter Einhaltung der Hygienebestimmungen treffen. Der Senat empfiehlt weiterhin die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und auf Reisen zu verzichten.
Kostenlose Schnelltests
Seit Montag, dem 08. März, steht jedem*r Berliner*in ein wöchentlicher kostenloser Schnelltest zu. Berlinweit gibt es derzeit 16 Testzentren, die diese kostenlosen Schnelltests durchführen, weitere sollen folgen.
Diese Testzentren bieten den kostenlosen Service bereits an:
- Tempelhof-Schöneberg: Mariendorfer Damm 64, 12109 Berlin
- Marzahn-Hellersdorf: Janusz-Korczak Straße 17, 12627 Berlin
- Charlottenburg: Zillestraße 10, 10585 Berlin
- Wilmersdorf: Kurt-Weiss-Sporthalle, Franzensbader Straße 16, 14193 Berlin
- Treptow-Köpenick: Spreestraße 6, 12439 Berlin
- Lichtenberg: Rummelsburger Straße 13, 10315 Berlin | Max-Taut-OSZ, Fischerstraße 36, 10317 Berlin
- Friedrichshain-Kreuzberg: Prinzenstraße 23, 10969 Berlin | Carl-von-Ossietzky-Schule, Blücherstraße 46-47, 10961 Berlin
- Pankow: Hauptstraße 29a, 13158 Berlin
- Neukölln: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
- Reinickendorf: Antonienstraße 51, 13403 Berlin
- Spandau: Schönwalder Allee 26 13587 Berlin (Hintereingang Haus 2)
- Steglitz-Zehlendorf: Kirchstraße 1-3, 14163 Berlin
- Wedding: Müllerstraße 146, 13353 Berlin
- Moabit: Poststadion Mitte, Lehrter Straße 59, 10557 Berlin
Lockerungen im Einzelhandel
Inzidenzwert zwischen 50 und 100: Bei einem Inzidenzwert, der unter 100 liegt, besteht die Möglichkeit auf Termin-Shopping. Das bedeutet, dass bis zu fünf Personen desselben Haushaltes online oder telefonisch einen Termin im Einzelhandel ausmachen können, um dann unter Einhaltung der AHA-Regeln vor Ort einzukaufen.
Inzidenzwert unter 50: Sinkt der Inzidenzwert unter 50 darf der Einzelhandel auch ohne Terminvergabe öffnen. Pro 10 bzw. 20 Quadratmeter darf dann je ein*e Kund*in gleichzeitig im Laden sein.
Unabhängig des Inzidenzswertes dürfen Geschäfte wie Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte wieder öffnen. Je nach Verkaufsfläche sind ein*e Kund*in pro 10 bzw. 20 Quadratmetern zulässig.
Kultureinrichtungen
Inzidenzwert zwischen 50 und 100: Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien, Zoos, Botanische Gärten oder Gedenkstätten dürfen mit Terminbuchung und der Dokumentation der Besucher*innen wieder öffnen.
Inzidenzwert unter 50: Sinkt der Wert, dürfen jene Kultureinrichtungen unter Einhaltung der AHA-Regeln auch wieder zum „Normalbetrieb“ übergehen.
Theater, Kinos und Opern bleiben weiterhin bis voraussichtlich nach Ostern geschlossen.
Sport
Inzidenzwert zwischen 50 und 100: Individualsport darf draußen von maximal fünf Personen aus zwei haushalten ausgeführt werden. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwölf Jahren, hier dürfen es maximal 20 Kinder sein.
Inzidenzwert unter 50: Kontaktfreier Sport ist für maximal zehn Personen im Außenbereich möglich, sobald der Wert unter 50 sinkt.
Schulen und Kitas
Kitas: Ab Dienstag, den 09. März gelten in der Kita keine Aufnahmebschränkungen mehr. Zugangsbegrenzungen für Kinder, deren Eltern einen systemrelevanten Beruf ausüben, gibt es ab sofort nicht mehr. Jedes Kind hat demnach einen Anspruch auf mindestens sieben Stunden Betreuung pro Tag. Außerdem sollen Betreuer*innen künftig zwei kostenlose Tests pro Woche zur Verfügung gestellt werden, ein Impftermin soll ihnen auch zeitnah ermöglicht werden. Dennoch sind die Eltern angehalten, abzuwägen, wie wichtig die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes derzeit ist.
Schulen: Seit dem 22. Februar können Schüler*innen der Klassen eins bis drei wieder in der Schule im Wechselmodell unterrichtet werden. Ab dem 09. März kommen dann die Klassen vier bis sechs hinzu. Eine Maskenpflicht während des Unterrichts gilt für alle Klassenstufen. Für die Abschlussklassen weiterführender Schulen ist es möglich, im Wechselunterricht in kleinen Lerngruppen oder im schulisch angeleiteten Lernen von zu Hause aus zu unterrichten. Die Entscheidung wird in Absprache zwischen Elternvertretungen, er Schullleitung und der Schulaufsicht getroffen. Wichtig: Die Präsenzpflicht ist weiterhin außer Kraft, was bedeutet, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihre Kinder in die Schule zu schicken.
Auch Fahr- und Flugschulen dürfen seit dem 08. März mit tagesaktuellem Test den Betrieb wieder aufnehmen.
Körpernahe Dienstleistungen
Nachdem bereits seit dem 01. März Friseurläden wieder geöffnet haben, dürfen nun auch wieder andere körpernahe Dienstleistungen angeboten werden. Massage- oder Nagelstudios dürfen mit Vorlage eines tagesaktuellen Tests den Betrieb wieder aufnehmen.
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