#Kostenschock: Diese Steuer steigt für manche auf das 200-fache an
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Die Grundsteuerreform trifft vielerorts auf Skepsis. Für viele Haushalte steht die endgültige Summe der Abgaben bis jetzt nicht fest. Bis zum Ende dieses Jahres können Gemeinden noch ihre eigenen Hebesätze anpassen, um die hohen Abgaben für die Bevölkerung abzuwenden. Inwieweit dieser Empfehlung jedoch Folge geleistet wird, entscheidet jede Gemeinde für sich. Zwar sollen die Gemeinden durch die neue Grundsteuer insgesamt nicht mehr Geld einnehmen als zuvor. Das bedeutet jedoch leider keineswegs, dass es für einzelne Haushalte nicht deutlich teurer ausfallen kann. Einige erste Fälle mit hohen Gebührenbescheiden sorgen für Unruhe.
Kostenschock für Hausbesitzer: Von 195 Euro auf 2.875 Euro
Wie stark die neuen Berechnungen von den alten Abweichungen zeigen gleich mehrere Beispiele, über die Focus berichtet. So soll ein Rentnerpaar in der Nähe von Stuttgart ab dem kommenden Jahr 2.875 Euro statt bisher 195 Euro zahlen. Das Paar lebt in einer Doppelhaushälfte mit Garten und erwarb das Grundstück bereits vor 22 Jahren. Jetzt sollen sie mehr als 14-fache für dasselbe Haus zahlen. Dabei ist das Schicksal des Rentnerpaares bedauerlicherweise kein Einzelfall. Auch ein Steuerberater aus Berlin staunte nicht schlecht bei der Neubewertung seines Eigentums. Der Mann besitzt eine Obstwiese auf der Halbinsel Mönchgut. Bisher beurteilte das Finanzamt den Wert der teilweise bebaubaren Wiese mit nur einem Euro pro Quadratmeter. Nach neuen Schätzungen soll dieser hingegen bei 220 Euro pro Quadratmeter liegen. Der Mann müsste somit das 220-fache der Steuer ab 2025 dafür bezahlen.
Bescheide, die bisher an Eigentümer ergangen sind, müssen jedoch nicht zwingend auf bisherigen Werten bleiben. Da viele Gemeinden noch mit der Ausarbeitung ihrer Hebesätze beschäftigt sind, können sich die Kosten stark verändern. Bis zum Ende des Jahres sollen neue Bescheide an die Besitzer ergehen, die sie über die tatsächlichen Kosten für 2025 informieren. Allerdings gibt es vorab keine Garantien, welche Gemeinden ihre Hebesätze senken werden. Oder wie stark diese dabei herabgesetzt werden. Sind die Hebesätze bei dir schon bekannt oder du möchtest eine grobe Einschätzung nach aktuellen Bedingungen? Dann kannst du diese Webseite nutzen, um dir einen Überblick über deine Grundsteuer ab 2025 zu verschaffen.
So kannst du dich gegen hohe Bescheide zur Wehr setzen
Der Bundesfinanzhof hat erste Ausführungen dazu abgegeben, unter welchen Bedingungen du dich gegen einen zu hoch angesetzten Wert für deine Grundsteuer wehren kannst. Der Weg ist jedoch keineswegs einfach. Grundsätzlich darf das Finanzamt pauschale Annahme zur Berechnung der Grundsteuer tätigen. Entscheidend ist, ob der tatsächliche Wert des Grundstücks deutlich unter dem liegt, den das Finanzamt geschätzt hat. Um genau zu sein, muss eine Abweichung von mindestens 40 Prozent zum festgestellten Grundstückswert vorliegen.
Da das Bundesmodell bisher jedoch keine Korrekturmöglichkeit vorsieht, ist zurzeit noch unklar, wie dieser Nachweis erbracht werden soll. Die Chancen für jene, die dem Finanzamt ein Gutachten eines Sachverständigen vorlegen können, dürften hier höher stehen. Ein solches Vorgehen ist aus der Sicht des BFH denkbar und eröffnet die Möglichkeiten zu einer Einzelfallüberprüfung, auch wenn diese im Gesetz bisher nicht vorgesehen sind. Das bedeutet jedoch ebenso, dass du zunächst in die Kosten für einen Gutachter investieren musst, um eine Wertermittlung vorzunehmen.
Allein das kann bereits Investition im niedrigen, vierstelligen Bereich bedeuten. Damit sich diese Kosten für dich lohnen, sollte vorab bereits klar sein, dass deine Gemeinde den Hebesatz nicht zu senken beabsichtigt und deine voraussichtliche Grundsteuer stark gestiegen ist. Zukünftig könnten weitere Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht zur Grundsteuerreform erfolgen. Sowohl der Band Bund der Steuerzahler als auch Haus & Grund streben eine Klärung durch das Verfassungsgericht an. Die Verbände unterstützen mehrere Musterklagen, die voraussichtlich eines Tages in Karlsruhe landen werden, darunter FG Brandenburg, 3 K 3142/23 sowie FG Rheinland-Pfalz, 4 K 1205/23
Bildquellen
- kostenschock-diese-steuer-steigt-fuer-manche-auf-das-200-fache-an: Image by Willfried Wende from Pixabay
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