#Landkreis Landsberg: Vogelgrippe: Droht im Kreis Landsberg ein Lockdown?
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„Landkreis Landsberg: Vogelgrippe: Droht im Kreis Landsberg ein Lockdown?“
In Bayern werden erste Fälle der Vogelgrippe gemeldet. Was das für Auswirkungen im Landkreis Landsberg haben könnte.
Nachdem 2020/2021 Mitteleuropa von einem der schwersten Geflügelpestgeschehen überhaupt betroffen war, mit einer Reihe von Ausbrüchen bei Wildvögeln und vor allem in vielen Hausgeflügelbeständen in Deutschland und auch Bayern, hat sich die Lage in Deutschland im Sommer zwischenzeitlich etwas beruhigt, teilt das Veterinäramt mit. Seit Mitte Oktober komme es in Deutschland, besonders in Norddeutschland, jedoch wieder zu vermehrt auftretenden Fällen der Geflügelpest, in den meisten aktuellen Fällen verursacht durch den Virustyp H5N1. Neben den Fällen bei Wildvögeln, vor allem Wildgänsen und Wildenten, aber zum Beispiel auch Möwen und Greifvögeln, gab es bereits erste Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln beziehungsweise in Geflügelbeständen.
Zugvögel könnten das Virus in den Kreis Landsberg einschleppen
In Bayern wurde Ende Oktober eine erste H5N1-Infektion bei einer gesund erlegten Krickente aus dem Landkreis Cham bestätigt. Anfang November gab es einen weiteren H5N1-Nachweis bei einer Stockente aus dem Landkreis Nürnberger Land. Die Fälle zeigen, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen Bayern eindeutig erreicht hat. Speziell über Zugvögel, die aktuell noch in Bayern ankommen, besteht eine erhebliche Einschleppungsgefahr auch für den wasserreichen Landkreis Landsberg, denn gerade die Bereiche um und an Gewässern an denen viel Wildwassergeflügel vorzufinden ist, gelten diesbezüglich als Risikogebiete.

Weil in Bayern erste Fälle der Vogelgrippe gemeldet wurden, fordert das Veterinäramt Landsberg Geflügelhalter dazu auf, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolfoto)
„Geflügelhalter sind jetzt aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, und falls erforderlich zu optimieren“, sagt Michael Veith. Besondere Vorsicht gelte für Betriebe mit möglichem Außenkontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildwasservögeln. Sowohl landwirtschaftliche Geflügelhalter als auch Hobbyhalter seien gefordert, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen strikt umzusetzen und gegebenenfalls zu verbessern und zu erweitern.
Was das Landsberger Veterinäramt fordert
Dazu zählt laut Veith besonders, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden, dass das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt, Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, Wildgeflügel nicht gefüttert wird, und eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt. Tierhalter seien grundsätzlich aufgefordert auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.
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„Es muss auch für diesen Winter wieder damit gerechnet werden, dass zur Sicherheit der Geflügelbestände entsprechend weitergehende Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Aufstallungspflicht) erforderlich werden. Darauf sollten sich Geflügelhalter bereits jetzt vorbereiten und ihre Ställe und Volieren entsprechend einrichten, damit eine tiergerechte Haltung auch ohne Auslauf im Freien gewährleistet werden kann“, so Veith. (lt)
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