#Mit Schulden zum Bachelor
Rückzahlungsklauseln sind grundsätzlich erlaubt. Aber nicht immer muss ein Student auch alles zahlen, was das Unternehmen fordert.
Bild: Lucas Bäuml
Ein duales Studium verspricht Theorie und Praxis in einem. Doch wer nicht aufpasst, büßt Freiheit ein – oder steht nach dem Bachelor mit Geldsorgen da.
Drei Verhandlungsgespräche braucht es, bis Niklas Mickelat genug hat. Eigentlich ist er gut vorbereitet: Er hat Arbeitsangebote von anderen Unternehmen in der Tasche, weiß genau, was seine Kommilitonen verdienen, kennt den Chef, kennt die Firma. Knapp die Hälfte seiner Studienzeit hat der 24-Jährige hier verbracht. Eigentlich will er bleiben – aber nur, wenn das Gehalt stimmt. „Das haben sie gnadenlos abgeschmettert“, sagt der Wirtschaftsinformatiker frustriert. Als ihm die Firma bei der dritten Verhandlung immer noch nicht entgegenkommt, kündigt er. Und soll jetzt fast 30.000 Euro zurückzahlen.
Niklas hat dual studiert: Drei Jahre lang hat er im Wechsel drei Monate an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bergisch Gladbach und drei Monate in seiner Firma verbracht. Weil die FHDW eine private Hochschule ist, übernehmen viele Betriebe die Studiengebühren für ihre dual Studierenden – mehrere Hundert Euro im Monat. Im Gegenzug verpflichten sie sich dazu, nach ihrem Studienabschluss meist für weitere drei Jahre im Unternehmen zu bleiben. Wenn sie früher kündigen oder ihr Studium abbrechen, müssen sie die Studiengebühren zurückzahlen.
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