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#Diese-Skandal: Schadenersatz von VW auch nach Autoverkauf

Diese-Skandal: Schadenersatz von VW auch nach Autoverkauf



Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Diesel-Kläger gestärkt: Auch bei einem Weiterverkauf haben sie Anspruch auf Schadenersatz.

Auch Diesel-Klägerinnen und -Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, haben Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen.

Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Bei der Berechnung der Schadenersatz-Summe ist demnach der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen. Laut VW betrifft das rund 1000 noch offene Verfahren.

Gleichzeitig entschieden die obersten Zivilrichterinnen und -richter, dass es sich nicht nachteilig für den Kläger auswirkt, wenn er eine sogenannte Wechselprämie in Anspruch genommen hat. In dem Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und dafür 6000 Euro Prämie bekommen. Dieses Geld dürfen Betroffene laut BGH behalten, es wird nicht mit dem Schadenersatz verrechnet. Die Prämie habe nichts mit dem Wert des Wagens zu tun, sondern sei eine Belohnung dafür, Auto oder Marke zu wechseln.

© dpa-infocom, dpa:210720-99-449199/3 (dpa)

BGH-Ankündigung zum ersten Fall

BGH-Ankündigung zum zweiten Fall

Grundsatz-Urteil des BGH zu VW vom 25. Mai 2020

BGH-Mitteilung dazu

BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zu Zinsen und Vielfahrern

BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zu Schadenersatz von VW

BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zu Deliktszinsen

BGH-Urteil vom 30. Juli 2020 zum Kauf ab Herbst 2015

BGH-Urteil vom 8. Dezember 2020 zu Konzernmarken

BGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 zur Verjährung

BGH-Urteil vom 8. März 2021 zur Haftung von Audi

BGH-Beschluss vom 9. März 2021 zum Software-Update

BGH-Urteil vom 13. April 2021 zu Finanzierungskosten

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