#Demokratie braucht Kunst
„Demokratie braucht Kunst“
Die Diskussion über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist voll im Gange. Sie ist notwendig, um das System zu sichern und es in die digitale Zukunft zu führen. Tom Buhrow, Heike Raab, Patricia Schlesinger, Oliver Schenk haben sich in dieser Zeitung geäußert. Uns, die wir die Interessen der Kultur in den Rundfunkräten wahrnehmen, bewegen allerdings nicht nur die Fragen einer künftigen Organisation. Wir fragen die Verantwortlichen, um welche Inhalte geht es, von welchem Programm gehen sie aus? Dazu sagen die Genannten in ihren Beiträgen, die oft an die Sichtweise von Unternehmensberatern erinnern, wenig. Schon mehr hört man von den Rundfunkreferenten der Länder. Sie möchten den „Markenkern“ schärfen und verstehen darunter vor allem die Bereiche Bildung, Kultur, Wissen, Information, Unterhaltung. Sie setzen auf die deutliche Unterscheidbarkeit des öffentlich-rechtlichen Angebots von dem der privaten Anbieter. Sie tun gut daran, das zu tun.
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dieser Unterscheidbarkeit begründet. Eine solche Position ist aber auch in der Sache begründet. Unser öffentlich-rechtliches System ist eine Bereicherung für die Demokratie und für die gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung des Landes. Andere Länder beneiden uns um diese Möglichkeit. Der Programmauftrag ist das Entscheidende. Die Organisation muss dem Auftrag Rechnung tragen – nicht umgekehrt.
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