#Stromanbieter-Abzocke: Das solltest du auf keinen Fall tun
Inhaltsverzeichnis
„Stromanbieter-Abzocke: Das solltest du auf keinen Fall tun“

Ob die Spritpreise an der Tankstelle oder Strom und Gas: Die Energiekosten sind in diesem Jahr explodiert. Und während die Stromversorger die Preise für Kunden erhöhen, fahren sie zum Teil Rekordgewinne ein. So hat etwa RWE Statista zufolge im ersten Halbjahr 2022 so viel Gewinn gemacht, wie in den zwei Jahren davor zusammengerechnet. Doch die Kunden werden weiter gemolken, wie dieser Fall zeigt. Und nun schiebt so mancher Stromanbieter Kunden auch noch ganz dreist Verträge unter. Ein Vorgehen, das bei Vodafone-Kunden immer wieder für Ärger sorgt.
Stromanbieter und ihre Abzock-Methoden
Immer wieder stellen Verbraucherschützer fest, dass Unternehmen Kunden täuschen und abzocken. Aktuell nutzen Stromanbieter die explodierenden Strompreise aus, um Kunden illegal für sich zu gewinnen. So erhalten viele Menschen derzeit Anrufe von Energieversorgern, wie die Verbraucherzentrale Thüringen berichtet. In den Telefonaten sei von einem Anbieterwechsel zwar nicht die Rede. Doch nur kurze Zeit später liege Kunden ein Begrüßungsschreiben inklusive Vertrag vom neuen Stromanbieter vor. Zeitgleich flattert die Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten ins Haus, so der Verbraucherschutz. Doch wie kann das so einfach möglich sein?
→ Sprit, Strom, Gas: Energiekosten explodieren – Diese Grafik zeigt die wahren Ausmaße
Zusammen mit dem Namen und der Adresse genügt einem Stromanbieter nur noch die Zählernummer, um einen Wechsel des Energielieferanten einzuleiten. Daher der Tipp der Verbraucherzentrale: „Geben Sie am Telefon keinesfalls Ihre Stromzählernummer und Ihren aktuellen Energielieferanten an.“
Wenn es bereits zu spät ist
Ist man bereits in die Falle getappt und hat einen Vertrag vom neuen Stromanbieter und gleichzeitig die Kündigung des alten erhalten, sollte man sofort reagieren. „Wurde Ihnen ein Vertrag untergeschoben, schreiben Sie einen Widerruf. Die Frist für einen Widerruf beträgt mindestens 14 Tage“, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses, aber nur, wenn der Stromanbieter den Kunden gleichzeitig über das Recht zum Widerruf belehrt hat. „Verwendet der Anbieter die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung und übermittelt Ihnen diese per Post, Fax oder E-Mail, können Sie davon ausgehen, dass die Belehrung in Ordnung ist.“ Weist der Anbieter hingegen nicht deutlich oder gar nicht auf das Widerrufsrecht hin, so hat man ab Vertragsschluss ein Jahr plus 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
→ Kein Geld für Nebenkosten und Gasrechnung? Das kannst du tun
Der Verbraucherschutz hat ein Musterschreiben zum Download, dass man dem vermeintlich neuen Stromanbieter am besten schriftlich per Einschreiben oder dem guten, alten Fax einreicht. E-Mails seien nicht geeignet, so die Verbraucherzentrale. Zudem sollte man so schnell wie möglich den bisherigen Energieanbieter kontaktieren. „Teilen Sie Ihrem alten Anbieter mit, dass Sie gar nicht kündigen wollten, niemanden zu einer Kündigung bevollmächtigt haben und die Kündigung gegebenenfalls nicht wirksam ist“, so der Rat der Verbraucherschützer.
Bildquellen
- Preise für Strom und Gas explodieren: Und jetzt auch noch das: Blasius Kawalkowski
- Stromanbieter-Abzocke: Das solltest du auf keinen Fall tun: Lisa-S / Shutterstock.com
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Technologie kategorie besuchen.