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#Nicht die treibende Kraft, aber eine Mittäterin

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Nicht die treibende Kraft, aber eine Mittäterin

Kurz nach der Hochzeit im Frühjahr 2015 teilte Jennifer W. ihrem Mann mit, dass es für sie nicht infrage komme, den gemeinsamen Haushalt in Falludscha im Irak künftig allein zu führen. Das musste sie dann auch nicht. Denn Jennifer W., Anfang 20, ohne Berufsausbildung und aus Lohne in Niedersachsen stammend, standen fortan zwei Sklavinnen zur Verfügung, die ihr Mann, Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS), zuvor gekauft hatte. Die beiden Jesidinnen, ein fünfjähriges Mädchen und seine Mutter, gehörten zu den unzähligen Frauen dieser Glaubensgemeinschaft, die von den Kämpfern des IS aus ihren Heimatdörfern verschleppt, auf Märkten verkauft, systematisch vergewaltigt, geschlagen oder ausgebeutet worden waren.

Im Haus von W. und ihrem Mann mussten die beiden Jesidinnen Arbeitsaufträge erledigen, die W. erteilte: putzen, waschen, spülen. W., so führt es der Vorsitzende Richter am Montag in der Urteilsbegründung aus, habe sich bei ihrem Mann häufig über die „Sklavinnen“ beschwert. Die Mutter habe „mangelhafte“ Arbeit verrichtet, das Kind sei zu oft zu ihr ins Schlafzimmer gelaufen und „störte“, so W. Es habe auch häufig geweint.

Regelmäßig bestrafte W.s Mann die beiden Jesidinnen, gab der Mutter Faustschläge ins Gesicht und schlug das Mädchen so heftig auf den Kopf, dass es einmal mehrere Tage im Bett verbringen musste. Eine dieser Strafaktionen mündete im Sommer 2015 in den Tod des Kindes – und führte dazu, dass sich Jennifer W. seit rund zweieinhalb Jahren vor dem Oberlandesgericht München verantworten musste, unter anderem wegen Mordes.

Das kleine Mädchen hatte wegen einer Erkrankung nachts sein Bett eingenässt. Daraufhin fesselte W.s Mann, so sieht es das Gericht, das Kind zur „Strafe“ im Hof des Hauses in der glühenden Hitze an ein Fenster – in Falludscha herrschten zu dem Zeitpunkt Temperaturen von mindestens 43 Grad. Er habe das Mädchen mit einem Elektrokabel oder einem Seil so an ein Fenster gebunden, dass es, mit dem Gesicht zur Sonne, an dem Gitter hing, ohne mit den Füßen den Boden berühren und sich abstützen zu können. Vor Gericht hatte die Mutter des Kindes während der Beweisaufnahme ausgesagt, ihre Tochter habe immer „Mama“, „Mama“ gerufen. Sie habe ihrerseits gerufen, sie könne ihr nicht helfen, da sie so große Angst vor dem Mann habe. Schließlich sei das Kind verstummt.

„Zu Hause angekommen“

Nach Ansicht des Gerichts bekam Jennifer W. von der Fesselung des Kindes zunächst nichts mit. Als sie es „nach einiger Zeit“ im Hof bemerkt habe, habe sie zu ihrem Mann gesagt, dass das Mädchen „sterben wird“, wenn man es nicht losbinde. Doch der ließ das Kind hängen. Es dürfe durchaus auch mit dem Tode bestraft werden, sagte er. Auch Jennifer W. befreite es nicht. Als der Mann das Mädchen schließlich doch noch losband und ins Krankenhaus brachte, sei es schon bewusstlos, möglicherweise schon tot gewesen, so das Gericht. Spätestens im Krankenhaus starb das Kind. Vor Gericht hatte Jennifer W. in einer Erklärung angegeben, sich nicht getraut zu haben, das Kind selbst zu befreien. Hätte sie für die Mutter und das Kind Partei ergriffen, hätte ihr Mann sie wüst beschimpft und eingesperrt, so die Angeklagte.

Die heute 30 Jahre alte Jennifer W., die am Montag ganz in Schwarz gekleidet auf der Anklagebank saß, konvertierte mit 21 Jahren zum Islam. Mit dem IS und anderen terroristischen Vereinigungen hatte sie sich laut Gericht damals „intensiv“ auseinandergesetzt. 2014 fasste sie schließlich den Entschluss, sich dem IS anzuschließen: Im August des Jahres gelangte sie über Schleuser nach Syrien und wurde dort zunächst in Frauenhäusern untergebracht. Ihrer Mutter schrieb sie, sie fühle sich nun „zu Hause“, sie sei „angekommen“.

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