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#Reisen ist auch in der Pandemie nicht immer gefährlich

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Reisen ist auch in der Pandemie nicht immer gefährlich

Reisefreiheit – gerade für Deutsche, die einen Teil ihres Lebens hinter Mauer und Todesstreifen in der DDR verbringen mussten, hat dieses Wort einen magischen Klang. Was für ihre Landsleute jahrzehntelang selbstverständlich war, ist für die Eingesperrten lange nur gelenkt und in eine Richtung denkbar gewesen; und auch Bundeskanzlerin Merkel hat noch vor einem Jahr unter Hinweis auf ihre eigene Biographie die besondere Bedeutung dieser Freiheit herausgestellt. Dass sie auch aufgrund überwiegender Güter eingeschränkt werden kann, steht insbesondere angesichts wieder steigender Infektionszahlen außer Frage – doch ist offenbar das Gespür für die Freiheit sowie für die Pflicht zur plausiblen Begründung ihrer Beschränkung verlorengegangen.

Reisen ist ja nicht per se von Übel – auch in der Pandemie nicht. Die Fahrt im eigenen Wagen zur Ferienwohnung bedeutet nicht mehr Kontakte, als wenn man daheim bleibt oder zur Arbeit fährt. Zudem müssen Gesetzgeber und Regierung in jeder Lage darauf achten, dass jede Maßnahme dem von ihnen verfolgten Zweck dient (schon der ist nicht immer genau auszumachen) und dass sie wesentlich Gleiches auch gleich behandeln.

Vor allem fehlt Kontrolle

Das gilt für die Schließung und Öffnung von Geschäften genauso wie für Beschränkungen der Freizügigkeit. So „verzwickt“ (Merkel) ist die rechtliche Lage nicht, auch nicht mit Blick auf Auslandsreisen. Regeln können geändert werden.

Ja, schätzte man die Gefahr als groß genug ein, könnte man auch Flugreisen grundsätzlich untersagen. Lässt man sie zu, nach dem guten Motto „Im Zweifel für die Freiheit“, verlangt aber einen Test bei der Einreise, so wirft das wiederum die Frage auf, warum nicht auch sonst wieder mehr Freiheit auf der Grundlage von Tests oder Impfnachweisen möglich sein soll.

Dass es so angesichts der wieder anschwellenden Pandemie nicht mehr weitergehen konnte, liegt auf der Hand. Aber die Gefahr liegt vor allem in fehlender (Grenz-)Kontrolle und Durchsetzung. Freiheit ist nicht begründungspflichtig. Ausgangsbeschränkungen sind keine Standardmaßnahmen. Reisen ist von keiner Gnade abhängig. Man kann Einschränkungen gut begründen, wenn sie stringent und plausibel sind. Mehr Luft und ein Tapetenwechsel können zur Akzeptanz beitragen. Bodenhaftung brauchen auch die Regierenden.

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