BKM nimmt Stellung zur Aktenlage beim Buchhandlungspreis
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat der Öffentlichkeit erstmals Einzelheiten zur administrativen Innenseite der Entscheidung mitgeteilt, drei Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen entgegen dem Votum der Jury nicht mit dem Deutschen Buchhandlungspreis auszuzeichnen. Am 30. September berichtete das Nachrichtenportal T-Online über Ergebnisse eines Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das für den…