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#Verbraucherzentrale warnt: So werden Kunden mit Glasfaser übers Ohr gehauen

„Verbraucherzentrale warnt: So werden Kunden mit Glasfaser übers Ohr gehauen“

Das schnellste Internet, das es gibt. Das verspricht Glasfaser. Der Anschluss wird direkt in dein Eigenheim verlegt, danach soll alles besser werden. Doch derzeit werden Stimmen laut, die beklagen, dass Kunden gezielt ausgetrickst werden.

Glasfaserkabel auf einer Baustelle
So werden Verbraucher mit Glasfaser ausgetrickst.Bildquelle: Deutsche Telekom

Glasfaser. Dieses Wort hört man im Zusammenhang mit schnellem Internet Zuhause an jeder Ecke. Die Mobilfunkunternehmen werben viel für die Technologie sowie passende Verträge. Doch genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Offenbar kommt es mittlerweile verstärkt dazu, dass Kunden gezielt bei Vertragsabschlüssen getäuscht werden. So sehr, dass die Verbraucherzentrale darauf aufmerksam macht.

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„Kabel-Glasfaser“ statt echtes Glasfaser: Kunden werden ausgetrickst

Wie die Verbraucherzentrale NRW meldet, nehmen unlautere Methoden zu, mittels derer Kunden zu Glasfaseranschlüssen und -verträgen gedrängt werden – und das, obwohl oft gar keine Glasfaser drinsteckt. Der Begriff wird laut der Verbraucherzentrale NRW oft zu Marketing-Zwecken genutzt. In Wahrheit stecken hinter dem verkauften Vertrag dann aber herkömmliche Koaxialzugänge anstatt echtes Glasfaser. Viele Anbieter verwenden etwa Begriffe wie Kabel-Glasfaser oder auch Koax-Glasfaser-Technologie.

Für Verbraucher ein Dschungel aus Begrifflichkeiten, die sich vor allem für Laien nicht auseinanderhalten lassen. Das machen sich Vertreter zu eigen und nutzen zusätzlich den Überraschungseffekt an der Haustür aus. Denn viele Anbieter werben für ihr vermeintliches Glasfaser-Angebot direkt an der Haustür und versuchen Verbraucher direkt in der Situation dazu zu bringen, einen Vertrag zu unterschreiben.

Die Crux: Die Vertreter informieren ihre potenziellen Kunden nur schlecht über den zu unterschreibenden Vertrag. Hinzu kommt, dass sich bei der Verbraucherzentrale NRW immer mehr Beschwerden über Trittbrettfahrer häufen, die den Begriff Glasfaser missbrauchen, um Verbrauchern Internetverträge anzudrehen.

Unsinnigen Vertrag unterschrieben: Das kannst du tun

Hast du dich dazu überreden lassen, einen Vertrag zu unterschreiben, hast du das Recht des Widerrufs auf deiner Seite. Innerhalb von 14 Tagen kannst du dem Vertragsabschluss widersprechen, wenn der Vertrag an deiner Haustür, am Telefon oder Internet abgeschlossen wurde. Auch Verkaufsaktionen vor beispielsweise Supermärkten oder Marktplätzen fallen darunter. Anders sieht es hingegen aus, wenn du in einem Shop des Anbieters dem Vertrag per Unterschrift zugestimmt hast. Im Einzelfall hängt eine Kündigung aber auch von den im Vertrag stehenden Kündigungsklauseln ab, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Willst du mehr zum Thema Glasfaser wissen und dich informieren, ob sich der Ausbau lohnt, wirst du in diesen Ratgebern fündig:

  • Telekom baut Glasfasernetz aus: So kommst du an den Anschluss
  • Vodafone-Netz: Hier bekommst du schnelles Internet
  • DSL, VDSL, Glasfaser & Kabel: Diese Unterschiede solltest du kennen
  • 5G statt Glasfaser: Funklösungen könnten Gigabit-Netze ins Haus bringen

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  • Turbo-Internet der Telekom: Jetzt geht es so richtig los: Deutsche Telekom

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