#Länder protestieren gegen Mindestmenge für Kliniken
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In einem Punkt ähnelt die moderne Medizin einem Handwerksberuf: Wer etwas besonders oft macht, der macht es meist auch besonders gut – eben weil Routine dabei hilft, Fehler zu vermeiden und bessere Ergebnisse zu erzielen. Deshalb gelten bei einigen Behandlungen sogenannte Mindestmengen: Ein Krankenhaus bekommt nur dann Geld, etwa für den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks, wenn es den Eingriff im Jahr zuvor oft genug gemacht hat. Mindestmengen sollen Kliniken dazu bringen, sich zu spezialisieren. Doch bei der Versorgung von Neugeborenen mit einem besonders geringen Geburtsgewicht gibt es gerade heftigen Streit.
Nach Ansicht der Bundesländer ist die medizinische Versorgung von Frühgeborenen, die weniger als 1250 Gramm wiegen, vielerorts in Gefahr. Auch für diese Behandlung gelten seit einigen Jahren Mindestmengen. Doch nun soll die Untergrenze im kommenden Jahr pro Krankenhaus von 20 auf 25 Fälle pro Jahr steigen. Das war schon länger beschlossen, eine aktuelle Übergangsfrist läuft zum Jahresende aus. An diesem Donnerstag will der Gemeinsame Bundesausschuss aus Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern in Berlin darüber entscheiden. Die Bundesländer haben den Antrag gestellt, noch einmal über die Details zu reden. Ihr Ziel: Die aktuellen Mindestmengen sollen so bleiben, wie sie sind.
„Nicht kalkulierbare Folgen in der Krankenversorgung“
Weil so kleine Frühchen eine besondere intensivmedizinische Betreuung brauchen, sollen sie in Deutschland nur in einem Krankenhaus versorgt werden, das als Perinatalzentrum mit der höchsten Versorgungsstufe zugelassen ist. Davon gibt es nach Angaben des Ausschusses bundesweit 166 Häuser. Die Länder fürchten, dass bei einer Anhebung „mindestens 46 Standorte aus der Versorgung ausscheiden“ könnten, wie es in dem Antrag heißt.
Das Dokument liegt der F.A.Z. in Auszügen vor. Die Länder warnen darin vor „nicht kalkulierbaren Folgen in der Krankenversorgung“, wenn ein großer Teil der spezialisierten Zentren in Zukunft keine kleinen Frühchen mehr versorgen könnte. Das werde nicht nur dazu führen, dass Schwangere oder Frühgeborene teils über weite Strecken verlegt werden müssten, was mit gesundheitlichen Risiken verbunden sei. Die Reform würde auch den „Belegungsdruck“ in den verbleibenden Zentren erhöhen. Eine flächendeckende Versorgung von Frühchen sei „nicht mehr gewährleistet“, wenn die neue Mindestmenge kommt.
Schon Anfang Juli hat der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne), dem Ausschuss einen Brief geschrieben, welcher der F.A.Z. vorliegt. Im Namen auch mehrerer Bundesländer forderte Lucha den Ausschuss auf, die Erhöhung der Mindestmengen „vollständig auszusetzen“. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist gegen den Plan. „Durch die Mindestmengenerhöhung würde keine Qualitätsverbesserung erzielt, sondern im Gegenteil die Versorgung der schwächsten und kleinsten Patienten gefährdet“, sagt Verbandschef Gerald Gaß. Man setze sich dafür ein, dass es bei der Grenze von 20 Fällen pro Jahr bleibt.
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