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# Europaparlament verabschiedet Resolution zur Besteuerung von Kryptowährungen

“ Europaparlament verabschiedet Resolution zur Besteuerung von Kryptowährungen „

Das Europäische Parlament hat eine nicht bindende Resolution zur Nutzung der Blockchain-Technologie für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und eine koordinierte Besteuerung von Kryptowährungen verabschiedet.

Wie am heutigen 4. Oktober aus der offiziellen Pressemitteilung des Europaparlaments hervorgeht, haben 566 von 705 Abgeordneten für die Verabschiedung der Resolution von Lidia Pereira gestimmt. Demnach empfiehlt die Resolution den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) unter anderem eine „vereinfachte Besteuerung“ von Krypto-Nutzern, die nur wenige und kleine Transaktionen tätigen. Zudem sollten die nationalen Steuerbehörden die Blockchain-Technologie nutzen, um „bei der Steuererhebung effizient vorgehen zu können“.

Im Hinblick auf Kryptowährungen fordert die Resolution die Europäische Kommission auf, zu prüfen, ob und in welchen Fällen das alleinige Wechseln von Krypto in Fiat besteuert werden soll. Zudem wird die Kommission darum gebeten, einen engeren Informationsaustausch beim steuerlichen Umgang mit Kryptowährungen anzuregen.

Des Weiteren schlägt die Resolution vor, dass die Parlamente der jeweiligen Mitgliedsstaaten die Nutzung von Blockchain-Lösungen für ihre Krypto-Steuererhebung einsetzen:

„Die einzigartigen Features der Blockchain könnten einen neuen Weg für automatisierte Steuererhebung eröffnen, damit zugleich die Möglichkeit zur Korruption einschränken und einen besseren Überblick über die Besitzrechte von materiellen und immateriellen Vermögenswerten erhalten. […] Es sollte darauf hingearbeitet werden, die bestmöglichen technischen Lösungen einzusetzen, um die Analysefähigkeiten der Steuerbehörden zu optimieren.“

Die Europäische Union (EU) hat auf anderer Ebene mit ihrer Krypto-Regulierung Markets in Crypto-Assets (MiCA) bereits für viel rechtliche Klarheit um Kryptowährungen gesorgt. So soll über diese ein möglichst ganzheitlicher und gemeinschaftlicher Gesetzesrahmen für die innovative Anlageklasse geschaffen werden. Voraussichtlich werden die darin enthaltenen Bestimmungen ab 2024 in Kraft treten.

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