#Schufa sammelt rechtswidrig Vertragsdaten: Millionen Menschen betroffen
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Schufa sammelt rechtswidrig Vertragsdaten: Millionen Menschen betroffen

Irgendwann kommt wahrscheinlich jeder einmal mit der Schufa in Berührung. Die Auskunft darüber, wie die private, finanzielle Situation aussieht, wird häufig gefordert – beispielsweise bei der Anmietung einer neuen Wohnung. Spätestens dann weißt du: Du musst für die Schufa Auskunft eine Menge Daten von dir preisgeben. Geht man normalerweise bei der bekannten Wirtschaftsauskunftei davon aus, dass sie mit seriösen, vor allem aber mit datenschutzkonformen Mitteln arbeitet, zeichnet ein neuer Bericht ein anderes Bild. In diesem heißt es, dass die Schufa Vertragsdaten von Kunden sammelt.
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SCHUFA SAMMELT VERTRAGSDATEN
Wie der NDR und die Süddeutsche Zeitung (SZ) durch eine Recherche herausfanden, sollen die Schufa sowie auch andere Wirtschaftsauskunfteien – zum Beispiel Crif Bürgel – Vertragsdaten seit 2018 sammeln – etwa zu neuen Handyverträgen, die du abschließt. Dabei seien primär Informationen zum Vertrag an sich, zu einem möglichen Vertragswechsel oder auch zu beglichenen Handyrechnungen interessant. Nähere Details zu Verbindungsdaten greifen die Auskunfteien nicht ab, so NDR und SZ.
Vor allem im Internet ist es für Verbraucher einfach, einen neuen Handy- oder Internetvertrag abzuschließen. Zeitgleich ist es hier für Dritte prinzipiell genauso einfach, deine Daten übermittelt zu kommen. Der Skandal an dieser Entdeckung ist, dass die Schufa und Co. kein ausdrückliches Einverständnis der Kunden dafür haben. Sprich: Die Daten werden ohne deine Einwilligung gesammelt und gespeichert.
DATEN FÜR DIE BONITÄTSPRÜFUNG
Überdies berichten NDR und SZ, dass die Schufa, Crif Brügel und andere Auskunfteien die Daten nicht nur gespeichert, sondern auch aktiv für „ihre Zwecke“ verwendet haben. Das bedeutet, dass diese zunächst rechtswidrig gesammelten Daten in das sogenannte „Scoring“ – also deine Bonitätsprüfung – eingeflossen sind. Von diesem Scoring hängen viele Entscheidungen und weitere Schritte für Verbraucher ab – etwa, ob man eine Wohnung bekommt oder einen neuen Vertrag abschließen kann.
Betroffen sind somit in der Theorie Millionen Menschen, die seit 2018 ihren Mobilfunkvertrag geändert oder Handyrechnungen bezahlt haben. Schon vor 2018 war jedoch mit der DSGVO eindeutig geregelt, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur nach einer eindeutigen Zustimmung erfolgen darf.
VERBRAUCHERSCHÜTZER LAUFEN STURM, SCHUFA RECHTFERTIGT SICH
„Das ist eine Entwicklung, die wir Verbraucherschützer falsch finden, die wir ablehnen und die von der Datenschutzgrundverordnung in dieser Form, unserer Meinung nach, nicht gedeckt ist“, zitiert die SZ den Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller. Eine Person werde durch die Datensammelei deutlich transparenter, als sie will oder weiß. Die Schufa und Co. könnten das Verhalten so gut vorhersagen, erklärt Müller weiter. Man fordere die sofortige Löschung, betont Müller in der Tagesschau weiter. In diese Kerbe schlägt auch die Datenschutzkonferenz (DSK) und stellt sich hinter die Verbraucher. Die DSK deklariert das Vorgehen der Auskunfteien als unzulässig.
Die Wirtschaftsauskunfteien nahmen zu dem Fall bereits Stellung und rechtfertigen die Erhebung von Mobilfunkvertragsdaten: „Gerade Verbraucher und Verbraucherinnen, die bisher keine positive Kredithistorie haben, wie zum Beispiel junge Konsumenten, Migranten und häufig auch Seniorinnen, sind auf die Verarbeitung solcher Informationen angewiesen.“
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