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# Schweiz: Krypto-Bürgerkampagne richtet sich gegen Neuregelungen der FINMA und weckt Misstrauen

“ Schweiz: Krypto-Bürgerkampagne richtet sich gegen Neuregelungen der FINMA und weckt Misstrauen „

Mit dieser mysteriösen und mutmaßlich von Einzelpersonen inszenierten Kampagne sollte die Umsetzung der für 2023 geplanten neuen Regeln beim Handel mit digitalen Vermögenswerten gestoppt werden. 

Ab 1. Januar 2023 gilt für den Umtausch von virtuellen Währungen in Bargeld oder andere anonyme Zahlungsmittel in der Schweiz eine Beschränkung auf 1.000 Franken pro Geschäftstag. Bei höheren Beträgen muss sich der Kunde ausweisen. Die Anpassung entspricht den in anderen EU-Staaten geplanten oder schon erlassenen Regulierungsvorschriften. Wie Cointelegraph in Deutsch berichtete, ist generell für alle EU-Staaten vorgesehen, dass Krypto-Dienstleister bei Transaktionen über 1.000 Euro eine Sorgfaltsprüfung der Kunden vornehmen müssen. 

Schweizer Aufsichtsbehörde unbeeindruckt

Wie das Nachrichtenportal finews.ch recherchierte, scheint die von den “Krypto-Bürgern” ausgehende Kampagne in der Schweiz zentralen Ursprungs zu sein. Die versendeten Briefe und E-Mails sind weitgehend identisch und anscheinend lediglich kopiert. Bei dem Posting handelt es sich um rund 100 Briefe und E-Mails in deutscher Sprache von Personen mit Schweizer Wohnadresse, sowie 50 weitere in französischer Sprache.

Der Inhalt dieser nahezu identisch formulierten Einsprüche lautet zusammengefasst: “Ich bin Schweizer Bürger und zutiefst beunruhigt über die geplanten Änderungen, da ich und mir nahestehende Personen zunehmend Kryptowährungen verwenden. Es diskriminiert diejenigen, die ihr monatliches Gehalt in Euro umtauschen wollen. Ich bin schockiert, dass es keine Analyse zur Erläuterung des Vorschlags gegeben hat, und ich behalte mir das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte er umgesetzt werden.”

Der Schweizerische Finanzaufsicht (FINMA) als Aufsichtsbehörde erschienen die Beschwerden in der vorliegenden Form ebenfalls ungewöhnlich. Es sei wahrscheinlich, dass jemand den Text vorbereitet und zentral auf einer Website veröffentlicht habe, damit Einzelpersonen ihn kopieren und versenden könnten, so die Behörde.

Die FINMA analysierte, wie in solchen Fällen üblich, jeden Einsprüche einzeln und wog ab, ob die Anliegen in der kommenden Verordnung berücksichtigt werden sollten. Die abschließende Antwort zum Thema war eindeutig: Die verschärften Regeln werden wie vorgesehen unverändert Anfang 2023 in Kraft treten.

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