Schwimmunterricht ist trotz Religion Pflicht

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage auf Befreiung von Schülern vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen abgelehnt. Geklagt hatten Eltern aus dem Kreis Tuttlingen, die der Glaubensgemeinschaft Palmarianische Kirche angehören. Der Streit zwischen der baden-württembergischen Schulverwaltung und den Eltern hatte schon 2021 begonnen. Damals besuchten die Kinder eine Grund- und Werkrealschule. In der Verhandlung stellte sich nun heraus, dass die Kinder gar nicht mehr auf der Schule sind. Nach Auffassung des Gerichts haben sich die Fälle also erledigt.
Die Mutter und ihr Mann schilderten vor dem Verwaltungsgericht, dass ihre Kinder am übrigen Schulunterricht teilnehmen, auch am Sportunterricht. Außerhalb der Schule dürften die Kinder nur mit Gleichaltrigen umgehen und müssten sich gemäß den Vorschriften der Glaubensgemeinschaft kleiden: Die Tochter müsse langärmelige und hochgeschlossene Kleider tragen. „Ich würde schon beim Betreten des Schwimmbades eine Todsünde begehen“, sagte die 36 Jahre alte Mutter.
Sie wies auf die strikten Kleidungsregeln der Palmarianischen Kirche hin, die im südspanischen Palmar de Troya ihren Mittelpunkt hat. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Kraft-Lange machte deutlich, dass es um einen schwierigen Fall geht: „Hier treffen Grundrechte aufeinander.“
Gründe für die Entscheidung wird das Gericht erst in der schriftlichen Urteilsbegründung mitteilen. Die Kläger können Rechtsmittel einlegen, dann müsste das der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden. Die Palmarianische Kirche gilt als Splittergruppe, sie hat einen eigenen Papst ernannt.
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