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#So will die EU die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen

So will die EU die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen

Die Folgen die Corona-Krise haben Familien und Frauen vor eine besondere Herausforderung gestellt. Um die Betreuung der Kinder nach der Schließung von Krippen und Schulen haben sich in vielen Fällen vor allem die Mütter gekümmert. Die Krise hat damit ein Schlaglicht darauf geworfen, dass es bis zur Gleichstellung von Männer und Frauen noch weit ist.

Hendrik Kafsack

Die sogenannte Lohnlücke ist zwar in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Sie liegt in der EU aber weiter bei 14 Prozent und in Deutschland bei 19 Prozent. Zudem wird daraus im Laufe der Jahre eine Rentenlücke von mehr als 30 Prozent. Die EU-Kommission möchte das nicht länger hinnehmen.

„Wenn wir so weitermachen, erreichen wir die gleichen Lohnbedingungen, die wir 1957 im Vertrag von Rom festgeschrieben haben, erst in Jahrzehnten“, heißt es dort. Die Kommission will der Entwicklung deshalb mit einem Vorschlag für Gehaltstransparenz und neuen Klagemöglichkeiten mehr Schwung verschaffen.

„Wir wollen den Beschäftigten die nötigen Instrumente geben, um faire Gehälter zu verlangen und das auch durchzusetzen“, sagte die zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Vera Jourová, am Donnerstag in Brüssel. „Kein Doppelstandards, keine Entschuldigungen mehr“, lautet das Motto.

Anspruch auf Schadenersatz

Nach dem Vorschlag, über den FAZ.NET schon am Dienstag berichtet hat, sollen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern künftig einmal im Jahr im Internet detailliert veröffentlichen, wie viel mehr Männer bei ihnen als Frauen verdienen. Wenn sich bei dabei zeigt, dass die Lücke auch nur in einer Lohngruppe mit vergleichbaren Aufgaben größer als 5 Prozent ist, muss das Unternehmen gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern die Lohnstruktur analysieren und konkrete Schritte vorschlagen. Um zu verhindern, dass sich Benachteiligungen und die darauf beruhende verbundene schlechtere Bezahlung beim Berufswechsel fortsetzen, will die Kommission verbieten, dass in Einstellungsgesprächen nach der vorherigen Entlohnung gefragt wird.

Die Arbeitnehmerinnen sollen zudem einen unbegrenzten Anspruch auf Schadenersatz bekommen, wenn sie benachteiligt wurden. Dabei müssten die Unternehmen im Falle eines Verfahrens beweisen, dass die schlechte Bezahlung gerechtfertigt ist. Die Beweislast wird also zumindest in Fällen klarer Diskriminierung umgekehrt.

Der Schadenersatz soll sich nicht nur an dem entgangenen Lohn und Bonuszahlungen orientieren, sondern die Beschäftigten auch für entgangene Aufstiegsmöglichkeiten und die Erfahrung der Benachteiligung selbst entschädigen.

„Abschreckende Strafen“

Leider komme immer noch häufig vor, dass Frauen jahrelang mit ihren männlichen Kollegen Seite an Seite arbeiteten, in dem festen Glauben, sie würden den gleichen Lohn bekommen, und erst am Ende ihrer Laufbahn merkten, dass das falsch war, heißt es in der Kommission. Deshalb brauche man weitgehende Regeln zum Schadenersatz. Die EU-Staaten sollen unabhängig davon „abschreckende Strafen“ für Unternehmen einführen, die sich nicht an die Regeln halten.

Die EU-Kommission schlägt mit dem Vorschlag einen ähnlichen Weg ein, wie ihn die Bundesregierung mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetz beschritten hat. Sie geht aber darüber hinaus. Berichtspflichten gibt es dort indes erst ab einer Schwelle von 500 Mitarbeitern. Zudem verschafft das  bisher nur mäßig genutzte deutsche Gesetz den Arbeitnehmerinnen das Recht, bei Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten Auskunft über das Gehalt von Kollegen in vergleichbarer Stellung zu bekommen. Dazu wird der Durchschnitt von mindestens sechs anderen Beschäftigten herangezogen.

Die Kommission greift auch diese Auskunftspflicht auf, beschränkt sie aber nicht auf Betriebe mit einer bestimmten Beschäftigungszahl. Auch kleine und mittlere Unternehmen wären betroffen. Außerdem sollen zum Lohnvergleich auch Löhne Beschäftigter anderer Betriebe oder hypothetische Vergleiche herangezogen werden können.

Die Kommission zeigte sich überzeugt, dass die neuen Regeln neuen Schwung in die Diskussion über die Lohnlücke und die Angleichung der Gehälter voranbringen können. Dass das deutsche Gesetz bis dato kaum einen Effekt gehabt habe, hänge auch mit der Corona-Krise zusammen, sagen hochrangige Beamte. In Großbritannien sei das nach der Einführung neuer Transparenzregeln vollkommen anders gewesen.

Neben Großbritannien und Deutschland haben zwölf EU-Staaten schon heute vergleichbare Gehaltstransparenzregeln. Setzt sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag durch, müssten sie ihre Regeln anpassen. Zunächst aber müssen sich nun das Europäische Parlament und der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, damit befassen. Die Kommission setzt dabei durchaus darauf, dass das Parlament noch verschärfen könnte. Von einem „Erfolg im Kampf für mehr Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“, sprach die SPD-Abgeordnete Maria Noichl.

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