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Sparkasse: Tausende Kunden bekommen Geld auf’s Konto

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hätte die Sparkasse ihren Kunden zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse ausgezahlt. Nun sollen die fehlenden Beträge ausgeschüttet werden. Diese liegen oftmals im vierstelligen Bereich. Doch nicht alle dürfen sich über den Geldsegen freuen.

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Sparkasse: Tausende Kunden bekommen Geld auf’s KontoBildquelle: Blasius Kawalkowski / inside digital mit Material von Emil Kalibradov / Unsplash und Sparkasse

Prämiensparer bei der Sparkasse sollen jahrelang aufgrund einer falschen Berechnung weniger Geld in Form von Zinsen bekommen haben. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale – einigte sich im Fall der Stadtsparkasse München nun jedoch auf einen Vergleich vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Dieser ist allerdings nur dann gültig, wenn 70 Prozent der Betroffenen ihre Zustimmung geben. Doch alles der Reihe nach.

Vergleich mit Stadtsparkasse München

Rund 2.400 Prämiensparer haben sich an der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands beteiligt und können nun vom Geldsegen profitieren. Aktive Kunden werden durch das Gericht schriftlich über den Vergleich informiert und müssen bei Einverständnis nichts weiter tun. Die Zinsnachzahlung wird im Laufe des Jahres schlicht auf das bei der Sparkasse geführte Girokonto oder das Konto zum Prämiensparvertrag überwiesen. Wer jedoch nicht mehr Kunde bei der Sparkasse München ist, muss zunächst einen Nachweis erbringen, um die Zinsnachzahlung zu erhalten.

Die Verbraucherschützer scheinen ihrerseits mit dem Vergleich zufrieden zu sein. „Rund 2.400 Prämiensparer:innen bleiben von einer längeren gerichtlichen Hängepartie verschont und erhalten stattdessen unkompliziert Geld nachgezahlt. Angesichts der Inflation und des höheren Alters vieler Prämiensparer:innen ist das abgekürzte Verfahren in doppelter Hinsicht ein Gewinn für viele Menschen“, so Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen bei der Verbraucherzentrale.

Nachzahlung zu gering?

Die im Rahmen des Vergleichs ausgehandelten Beträge sollen nur knapp unter dem von dem Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen paralleler Klagen genannten Maßstab zur Nachberechnung liegen. Wer jedoch unzufrieden ist, kann eine schriftliche Austrittserklärung an das Gericht abgeben und anschließend eigenständig klagen. Sollten mindestens 30 Prozent innerhalb eines Monats von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wird der Vergleich aufgehoben. In diesem Fall landet das gerichtliche Verfahren vermutlich vor dem Bundesgerichtshof.

Prämiensparern, die nicht von dem gerichtlichen Vergleich profitieren, empfiehlt die Verbraucherzentrale derweil, die Zinsnachzahlungen auf Grundlage des BGH-Urteils vom Juli 2024 bei der eigenen Sparkasse einzufordern. Doch Achtung: Eine Verjährung tritt bereits drei Jahre nach der Vertragskündigung zum nächsten Jahreswechsel ein.

Abseits des Verfahrens treten im Oktober 2025 zwei neue Vorschriften für Banken und Sparkassen in Kraft, von denen Verbraucher profitieren. Diese bieten große Vorteile, jedoch auch gewisse Nachteile.

Bildquellen

  • Betrug am Geldautomaten: Hadrian / shutterstock.com
  • Kunden der Sparkasse & Co im Fokus von Cyberkriminellen: Blasius Kawalkowski / inside digital mit Material von Emil Kalibradov / Unsplash und Sparkasse

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