#Nicht nur der Rechnungshof zweifelt am Nachtragshaushalt
Die Regierung kämpft mit den Folgen ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht. Nun diskutieren Fachleute, welcher Weg überhaupt rechtlich gangbar ist.
Der Nachtragshaushalt 2023 ist – anders als von der Bundesregierung behauptet – noch nicht über alle verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben. Bedenken äußert beispielsweise der Bundesrechnungshof. Auch Thiess Büttner, der dem unabhängigen Beirat des Stabilitätsrats vorsitzt, der das Haushaltsgebaren von Bund und Ländern zu überwachen hat, sieht die neue Vorlage kritisch, mit der die Bundesregierung den laufenden Etat heilen will.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht nicht nur das Umlenken von 60 Milliarden Euro in den Klimafonds verworfen hat, sondern auch strenge Vorgaben gemacht hat, was Haushaltsprinzipien wie die Jährlichkeit angeht, war Konsens, dass der Haushalt 2023 ohne Korrekturen ebenso verfassungswidrig sein dürfte wie der vom Gericht für nichtig erklärte Nachtrag 2021.
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