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#Ständiger Missbrauch durch Priester und Nonnen

Ständiger Missbrauch durch Priester und Nonnen

Es ist unfassbares Leid, das der heute 63 Jahre alte Mann als Kind durchstehen musste, nachdem er in die Obhut von Geistlichen im Bistum Speyer gegeben worden war. Detailliert kann man all das Grauen in einem Urteil des Darmstädter Sozialgerichts vom Mai dieses Jahres nachlesen, das erst jetzt öffentlich bekannt wurde. Das Gericht gab dem 1957 in Mainz geborenen Mann Recht, er hatte Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend gemacht aufgrund der erlittenen Misshandlungen und des sexuellen Missbrauchs.

Julian Staib

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Im Alter von fünf Jahren, im September 1963, war er in das katholische Kinderheim des Frauenordens der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) an der Engelsgasse in der Speyrer Innenstadt gekommen. Die Zeit dort sei eine des „ständigen Missbrauchs“ gewesen, heißt es in dem Urteil. Von einem Missbrauch an ihm in rund 1000 Fällen geht der Mann aus, zudem in 300 Fällen bei seiner nachfolgenden Ausbildung in einer Bäckerei. Als Zeitraum werden die Jahre 1963 bis 1975 genannt.

Die Nonnen hätten ihn „regelrecht hingeschleppt“

„Systematisch“ habe der Missbrauch in seiner Zeit als Ministrant nach seiner „Zwangstaufe“ begonnen. Er sei einem Priester zugeordnet gewesen, der auch sein Beichtvater gewesen sei, so sei der „Kreis immer geschlossen gehalten worden“. Dabei habe es sich um den Generalvikar und Offizial des Bistums Prälat Rudolf Motzenbäcker gehandelt. Diesen beschuldigt der Kläger des vielfachen Missbrauchs. Motzenbäcker habe sich alleine sowie mit anderen Personen an ihm bei „Sexpartys“ vergangen, habe ihn wiederholt in seine Wohnung mitgenommen. Er, der Kläger, habe bei dem vielfachen Missbrauch auf der Kniebank von Motzenbäcker knien müssen. Es sei immer ein Vorwand gesucht worden, damit er zu ihm kommen musste, zum Beispiel „Hilfe im Garten“. Einmal hätten ihn drei Priester gemeinsam missbraucht. Die Nonnen hätten ihn „regelrecht hingeschleppt“. An anderer Stelle wird der Vorwurf erhoben, die Nonnen hätten an dem Zuführen der Missbrauchsopfer an die Täter Geld verdient. Irgendwann habe er seinen Widerstand dagegen aufgegeben, heißt es in dem Urteil.

Bei den „Sexpartys“ habe er ein Mädchen kennengelernt. Mit zwölf Jahren sei dieses schwanger geworden. Er habe versucht, ihr zu helfen, sei mit ihr zusammen bei der Polizei und anderen Behörden gewesen. Überall habe man sie als Lügner dargestellt. Eines Tages sei das Mädchen verschwunden. Er habe sie aufgehängt im Speicher gefunden. Er glaube jedoch nicht an Suizid. Es habe keine Aufstiegshilfe gegeben. Er vermute, dass das Mädchen zu viel gewusst habe. Vielleicht habe sie den Namen des Manns gekannt, von dem sie schwanger geworden sei. Er sei daran „innerlich zerbrochen“, heißt es in dem Urteil. Danach sei er aggressiv geworden und habe versucht, sich körperlich zu wehren, dies habe aber weitere Schläge durch die Nonnen hervorgerufen.

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