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#Ermittlungen wegen Verdachts des illegalen Schächtens

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Ermittlungen wegen Verdachts des illegalen Schächtens

Die Veterinärbehörden ermitteln wegen des Verdachts des illegalen Schächtens Hunderter Rinder und Schafe in einem Schlachthof im westfälischen Selm. „Wir gehen nach bisherigen Erkenntnissen dem Verdacht nach, dass es neben dem regulären Schlachtbetrieb eine Linie gab, bei der in den frühen Morgenstunden ohne entsprechende Genehmigung Tiere illegal geschächtet wurden“, sagte ein Sprecher des Kreises Unna am Mittwoch. In Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz habe man sich nach Hinweisen einer Tierrechtsorganisation am vergangenen Donnerstag dazu entschlossen, den Hof zu schließen.

Der Schlachtbetrieb sei weiterhin untersagt, so der Kreissprecher. Zur Zeit prüfe man unter anderem, wohin das Fleisch geliefert wurde. Die verbotene Praxis des betäubungslosen Schlachtens sei bei der Staatsanwaltschaft Dortmund angezeigt worden. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.

Bei vollem Bewusstsein geschlachtet

Bei dem betroffenen Betrieb handele es sich um ein kleineres Unternehmen, bei dem monatlich etwa 100 Tiere regulär unter amtlicher Überwachung mit Betäubung geschlachtet werden. Es beliefere den Einzelhandel in der Dortmunder Region, hatten Kreis und Landesamt in der vergangenen Woche mitgeteilt. Die Tierrechtsorganisation „Soko Tierschutz“ verwies in einer Mitteilung von Mittwoch auf Bildmaterial aus dem Schlachthof, das dokumentiere, wie Rinder und Schafe „systematisch“ und bei vollem Bewusstsein geschlachtet wurden.

Nach Angaben des Kreises hatte es bereits im Jahr 2002 Hinweise auf betäubungsloses Töten von Rindern und Schafen auf dem Hof gegeben. Das folgende Verfahren sei aber in einem Vergleich geendet. Ein abermaliger Versuch, den Verdacht zu beweisen, sei dann gescheitert. Die Behörden hatten laut Kreissprecher jeweils Fleischabfälle umgeleitet und untersucht – konnten aber beim zweiten Mal nicht mehr nachweisen, dass die Tiere ohne Betäubung getötet wurden. „Das Videomaterial aus dem Stall legt nun nahe, dass die schon sterbenden Tiere mit einem Bolzenschussgerät getötet wurden“, sagte der Sprecher. So soll die illegale Praxis vertuscht worden sein.

In Deutschland ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung grundsätzlich verboten. Der Tierschutz verlangt eine Betäubung, die das Schmerzempfinden der Tiere sicher ausschaltet. Um zugleich die Religionsfreiheit mit entsprechenden Glaubensvorschriften zu gewährleisten, sind Ausnahmen möglich. In Nordrhein-Westfalen sei eine Ausnahmegenehmigung noch nie erteilt worden, betonte das Landesamt. Die tierschutzrechtlichen Hürden dafür seien sehr hoch.

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