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#Inzidenzwert erreicht neuen Höchststand

„Inzidenzwert erreicht neuen Höchststand“

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen hat einen weiteren Höchstwert erreicht. Der Wert lag laut Robert Koch-Institut (RKI) am Montagmorgen bei 1543,0. Am Vortag hatte er 1526,8 betragen, am Montag vergangener Woche 1259,2. Der Wert beziffert die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen.

Wie das RKI unter Berufung auf Daten der Gesundheitsämter weiter mitteilte, lag die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen binnen 24 Stunden bei 92.378. Am Vortag waren rund 146.607 Neuinfektionen gemeldet worden, vor einer Woche waren es 62.349. Die Gesamtzahl der registrierten Ansteckungsfälle in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie erhöhte sich auf 17.233.729.

Binnen 24 Stunden wurden laut RKI 19 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus registriert. Die Gesamtzahl der verzeichneten Corona-Toten in Deutschland stieg damit auf 125.590.

Konsequenzen vorerst kaum spürbar

Während das Infektionsgeschehen weiter ansteigt, naht die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal. Doch bis ungeimpfte Beschäftigte Konsequenzen zu spüren bekommen, kann es dauern. Mitarbeiter müssen zwar bis zum Dienstag entsprechende Nachweise vorlegen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Ab Mittwoch können die Gesundheitsämter Konsequenzen bei Verstößen ziehen. Doch praktisch kann es dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen oder Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden.

Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Bundesländern setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren mit teils mehrfachen Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und auf Ermessensspielräume. Der unmittelbare Verlust einer Stelle, weil die Corona-Impfung fehlt, droht nicht.

In einigen Regionen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen. So heißt es zum Beispiel im Land Berlin, die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit umgesetzt. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen.

Warnung vor allzu großen Lockerungen

Wenige Tage vor dem Auslaufen der meisten Corona-Beschränkungen gibt es weiter Kritik an der Pandemie-Politik der Bundesregierung. „Die Position des Bundesgesundheitsministers ist zutiefst widersprüchlich“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). „Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie es vom Bundeskabinett eingebracht wurde, macht es alle Arbeit der letzten zwei Jahre obsolet“, sagte Brysch über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Am Mittwoch sollen erstmals im Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten werden; die meisten bundesweiten Corona-Auflagen sollen zum 20. März entfallen. Bereits zwei Tage später soll im Plenum über den umstrittenen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) entschieden werden. Lauterbach und Buschmann schlagen einen deutlich verringerten Basisschutz für ganz Deutschland vor. Bundesweit möglich sein sollen demnach nur noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr – und Testpflichten in Heimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll auch die Maskenpflicht in Zug und Flugzeug. Die Länder sollen aber weitere Corona-Auflagen für jeweils auszurufende Hotspots beschließen können. Angesichts der rasanten Ausbreitung des Virus in den vergangenen Tagen wird an diesem Kurs jedoch von vielen gezweifelt.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen will sich nun für eine Änderung des Regierungsentwurfs einsetzen. „Ich werbe sehr dafür, den Gesetzentwurf zur Reform des Infektionsschutzgesetzes noch einmal anzupassen und die Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme beizubehalten“, sagte Dahmen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag). Brysch sprach sich ebenfalls für eine Nachbesserung bei der Maskenpflicht aus, aber auch für einen Rechtsanspruch auf regelmäßige Corona-Tests für Pflegebedürftige außerhalb stationärer Einrichtungen und deren Angehörige.

Die FDP verteidigte hingegen das Vorgehen. Der Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen am 20. März sei ein großer Erfolg nach zwei Jahren Pandemie, sagte der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der „Rheinischen Post“ (Montag). Gleichzeitig blieben die Länder handlungsfähig, sollte sich die Corona-Lage wieder drastisch verschärfen. „Diese Kombination aus verantwortungsvollem Handeln und dem Ende der Freiheitseinschränkungen ist genau richtig“, betonte er.

In einer Ministerpräsidentenkonferenz wollen die Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag die Lage beraten. Ebenfalls an dem Tag wird im Bundestag erstmals über Anträge zu einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert.

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