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#Muss die Wahl in Berlin wiederholt werden?

„Muss die Wahl in Berlin wiederholt werden?“

Zu den Pannen während der Wahl in Berlin im vergangenen Herbst werden immer mehr Details bekannt. So wurden die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September in rund hundert Wahllokalen unterbrochen, zum Teil für zwei Stunden. In 225 Wahllokalen wurde nach 18 Uhr noch gewählt, in 22 sogar noch nach 19.30 Uhr. Zudem wurden 3409 Erststimmenzettel und 1297 Zweitstimmenzettel nicht an Wahlberechtigte ausgegeben, die wählen wollten. Das geht aus einer Stellungnahme der amtierenden Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann an den Berliner Verfassungsgerichtshof hervor, über die mehrere Medien am Mittwoch berichten. Eine vollständige Aufklärung aller Fehler und Pannen sei ihr nicht möglich, teilt Rockmann mit, da sie nur über die Niederschriften der zwölf Wahlbezirke verfüge, nicht aber über jene der Urnen- und Briefwahllokale.

Das Landesverfassungsgericht betreibt derzeit aufgrund zahlreicher Einsprüche ein aufwendiges Wahlprüfungsverfahren, an dessen Ende es entscheiden wird, ob die Wahl wiederholt werden muss. Auch Rockmann selbst und die Berliner Innenverwaltung hatten Einspruch eingelegt. Das Gericht schaut sich für die Prüfung die Wahlprotokolle aus allen 2257 Wahllokale an, sie sollen mindestens 25.000 Seiten umfassen. Eine mündliche Verhandlung soll im September stattfinden. Dann könnte die Wahl ganz oder in einzelnen Wahlkreisen und Wahlbezirken für ungültig erklärt werden. Das hätte eine Wiederholung zur Folge.

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Aus der Stellungnahme geht auch hervor, dass in zwei Bezirken „kopierte Stimmzettel“ ausgegeben wurden, weil keine Originalstimmzettel mehr vorhanden waren. Zudem wurden 1608 falsche Erststimmenzettel ausgegeben, die für einen anderen Wahlkreis bestimmt waren und später für ungültig erklärt werden mussten, da es sich um eine Personenwahl handelte. Nach Erkenntnissen der Wahlleitung wurden 170 Wahlberechtigte abgewiesen, in 15 Fällen wählten Minderjährige oder EU-Ausländer das Abgeordnetenhaus mit, die nur für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung stimmberechtigt waren.

Am 26. September hatten in Berlin vier Abstimmungen gleichzeitig stattgefunden. Die Bundestagswahl, die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen und der Volksentscheid über die Enteignung von Immobilienkonzernen. Außerdem fand der Berlin-Marathon statt.

Neben der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus könnte auch die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden. Darüber entscheidet der Bundestag, die Grundlage dafür ist eine Empfehlung des Wahlprüfungsausschuss., bei dem ebenfalls viele Einsprüche eingegangen waren. Bundeswahlleiter Georg Thiel hatte bei einer Anhörung in der vorigen Woche gefordert, dass die Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen wiederholt werden müsse.

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