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#Das plant die EU im Falle eines No-Deal-Brexits

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Das plant die EU im Falle eines No-Deal-Brexits

Als den Briten klar wurde, dass die Reise mit dem Eurostar von London nach Brüssel nach dem Brexit schon allein wegen der neuen Passkontrollen zeitaufwendiger und beschwerlicher werden würde, war der Aufschrei groß. Nun aber drohen die Verhandlungen über ein Post-Brexit-Abkommen nach der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem britischen Premierminister Boris Johnson am Mittwochabend beim Abendessen beschlossenen Verlängerung bis Sonntagabend vollständig zu scheitern: Und das bedeutet nicht nur Passkontrollen, sondern die Einstellung der Bahnverbindung durch den Tunnel vom 1. Januar 2021 an. Nach dem Ablaufen der Übergangsperiode Ende Dezember, in der noch vieles zwischen Europäische Union und Großbritannien lief wie zuvor, fehlt dafür schlicht die Rechtsgrundlage.

Hendrik Kafsack

Die EU-Kommission hat deshalb inzwischen einen Vorschlag für eine Übergangslösung vorgelegt, um ein abruptes Ende des Bahnverkehrs durch die einst symbolträchtige Tunnelstrecke zwischen Insel und Kontinent zu vermeiden. Auch ansonsten treibt die Europäische Kommission die Vorbereitungen für den Fall eines Scheiterns voran. Am Donnerstag hat sich eine Reihe von Vorschläge gemacht, um Störungen nach einem dann endgültig „harten Brexit“ zumindest in den Sektoren zu vermeiden, die davon überproportional stark betroffen wären. Es geht um den Straßen- und Flugverkehr sowie den Zugang von Fischerbooten zu den Gewässern der anderen Seite.

Die Europäische Kommission hat lange damit gezögert, Notfallmaßnahmen für ein Scheitern der Post-Brexit-Verhandlungen vorzulegen. Die Sorge war zu groß, dass das vollends den „Schwung“ aus den ohnehin schwierigen Gespräche nehmen könnte. Dann nämlich, wenn den Briten klar werden würde, dass sie mit dem Notfallpaket auch gut leben können.

Fünf Milliarden Euro als Reserve

Immer mehr Mitgliedstaaten aber haben in den vergangenen Tagen Druck gemacht, dass die Kommission handelt. Die Zeit bis zum 31. Dezember sei schlicht zu knapp, um noch zu taktieren, sagten Diplomaten. Selbst wenn es doch noch eine Einigung gäbe, sei nicht sicher, ob diese noch rechtzeitig zum 1. Januar in Kraft treten könne, gestand am Donnerstag auch Kommissionspräsidentin von der Leyen zu.

Tatsächlich ändern die nun von der Kommission vorgelegten Vorschläge nichts an den zu erwartenden Staus und Kontrollen an der Grenze zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Überall da, wo es eine angemessene Rückfallposition gibt, soll die auch greifen, hob die Kommission hervor.

Für den Austausch von Gütern bedeutet das, dass die Regeln und damit Zollsätze der Welthandelsorganisation (WTO) gelten. Für einige Sektoren aber gibt es schlicht gar keine oder zumindest keine angemessene Rückfallposition. Das gilt vor allem für den Flugverkehr. Der würde ohne Einigung zwischen der Insel und dem Kontinent faktisch zum Erliegen kommen. Die Kommission will deshalb den britischen Linien übergangsweise erlauben, Flughäfen in der EU anzufliegen und den Luftraum der EU zu durchqueren. Das gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass die Fluglinien nicht in einen Unterbietungswettbewerb mit der europäischen Konkurrenz eintreten. Auch für die Anerkennung von Sicherheitszertifikaten für Flugzeuge soll es eine Übergangsregel geben, damit diese nicht in der EU stillgelegt werden müssen. Flüge zwischen Flughäfen innerhalb der EU bleiben für britische Linien aber künftig tabu.

Die Notfallregeln sollen zudem ermöglichen, dass Lastwagen weiterhin Güter zwischen beiden Seiten transportieren. Die dafür bestehenden internationalen Regeln machten das faktisch unmöglich, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Das könne so weit gehen, dass die öffentliche Ordnung in Gefahr sei. Auch der Busverkehr müsste eingestellt werden.

Beides, der Transport von Gütern und Menschen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, soll deshalb zunächst weiter möglich sein. Busse sollen sogar in den Grenzregion zwischen Irland und Nordirland Passagiere aufnehmen und absetzen dürfen. Transportunternehmen mit Sitz in Großbritannien brauchen aber anders als bisher künftig eine Lizenz aus einem EU-Staat, wenn sie auch innerhalb der EU tätig werden wollen.

Angesichts der großen Bedeutung der britischen Gewässer für die Fischereiflotten einiger EU-Staaten, allen voran Frankreich, schlägt die Kommission außerdem eine Regelung vor, die den Flotten Zugang zu den Gewässern der anderen Seite ermöglicht. Über die alles entscheidende Frage der jeweiligen Fangquoten ist damit aber noch nichts gesagt. Das müsste noch separat geklärt werden. Es geht nur um den Zugang zu den Gewässern.

Allen Vorschlägen ist gemein, dass sie nur in Kraft treten sollen, wenn die britische Seiten der EU entsprechende Zugeständnisse macht. Die neuen Notfallmaßnahmen für den Straßen- und Luftverkehr sind zudem zunächst auf sechs Monate begrenzt. Die Regeln für die Fischerboote sollen bis Ende 2021 gelten – oder es gibt doch noch eine Übereinkunft zu den Fischereirechten.

Darüber hinaus kündigte die Kommission an, in Kürze einen Vorschlag für eine mit fünf Milliarden Euro ausgestattete Brexit-Anpassungs-Reserve vorzulegen, mit der in beiden Fällen, einer Einigung in letzter Minute oder einem Scheitern, die gravierendsten wirtschaftlichen Folgen für die europäische Wirtschaft abgemildert werden sollen. Sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedstaaten müssen den Notfallmaßnahmen noch zustimmen.

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