#EU verabschiedet „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“
Wenn die Artenvielfalt schwindet und Lebensräume degradieren, schadet dies nicht nur der Natur, sondern gefährdet letztlich auch die menschlichen Lebensgrundlagen. Um die bedrohten Lebensräume Europas zu schützen, hat die EU am 17. Juni 2024 das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ verabschiedet. Bis 2030 sollen demnach 20 Prozent der europäischen Land- und Meeresflächen renaturiert werden. Die…